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Besondere Verkehrsregeln im Ausland

Land Besondere Verkehrsregeln
Australien Linksfahrgebot und Rechtsüberholen
Belgien Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie sowie auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien

beim Abschleppen erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h auch auf Autobahnen (Abfahren an nächster Ausfahrt !)

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.11. bis 31.03. d.J. mit besonderem Aufkleber am Heck erlaubt

Straßenbahnen haben Vorrang

Lichtpflicht auch am Tage für Mopeds und Motorräder

Die Polizei kann, wenn Sie einen Verkehrsverstoß vor Ort feststellt, von dem Betroffenen eine Sicherheitsleistung in Höhe der Geldbuße plus Verfahrenskosten verlangen, welche je nach Ausgang des belgischen Bußgeldverfahrens erstattet bzw. abgerechnet wird
Bosnien-Herzegowina Mitnahme eines Abschleppseils und eines Satzes Ersatzglühlampen ist vorgeschrieben

Lichtpflicht am Tag
Bulgarien Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden

Vorsicht bei Fahrten in Dämmerung und Dunkelheit wegen unzureichend beleuchteten langsamen Fahrzeugen

Überholen von Kolonnen ist nicht erlaubt

In Einbahnstrassen ist das Parken nur auf der linken Fahrbahnseite erlaubt

Straßenbahnen haben immer Vorrang

Parkscheine für gebührenpflichtige Parkplätze können in der Regel bei Kiosken oder Händlern vor Ort erworben werden

Lichtpflicht auch am Tag für Kfz / Motorräder
Dänemark Meist sind Parkscheiben vorgeschrieben; Parken ohne Parkscheibe kostet rund 69-80 Euro

Kreisverkehr hat Vorfahrt

Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten "Vorfahrt gewähren"

Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden

Parkverbot innerhalb 10 m(!) vor und hinter einer Kreuzung (Geldbuße: rund 75 Euro)

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h) vom 1.11. bis 15.04. d.J. erlaubt

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt
Estland Lichtpflicht ganzjährig für Pkw/Motorrad

Bei Unfällen immer die Polizei benachrichtigen

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Schnellstraßen 90 km/h) vom 16.10. bis 15.04. d.J. erlaubt, Einfuhr von Reservesprit bis 20 l zollfrei

Überholen im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen ist verboten

Bei Unfall Polizei rufen

Winterreifenpflicht vom 1.12 bis 1.3. d. Jahres
Finnland Straßenbahn und Autobusse im Stadtverkehr haben immer Vorfahrt, auch beim Ausfahren an Haltestellen

Das Schild "Vorfahrt achten" ist gelb und hat einen roten Rand; Vorsicht: zum Teil wird nur negativ beschildert, d.h. das "Vorfahrt gewähren" - Schild fehlt auf der bevorrechtigten Straße

Lichtpflicht auch am Tag

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 100 km/h, Spikes max. 1,2 mm vorstehend) vom 1.11. bis 31.03. d.J. erlaubt: Winterreifenpflicht für Kfz bis 3,5 t zGG vom 1.12 bis Ende Februar (Profiltiefe min. 3 mm)

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt
Frankreich Mit Dekret vom 28.02.2012 hat die französische Regierung allen Fahrern von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben, ab dem 1. Juli 2012 mindestens ein Alkoholtest-Set ("èthylotest") im Fahrzeug mit sich zu führen; ausgenommen sind lediglich die Fahrer von Mofas und Mopeds bis 50 ccm; bei Kontrollen ist dann auf Verlangen entweder ein zugelassenes elektronisches Messgerät oder ein Alkoholtest-Set (Pusteröhrchen mit Plastiktüte, die die Kennzeichnung "NF" entsprechend der offiziellen Norm tragen muss; die Alkoholtest-Sets sollen an Tankstellen, Supermärkten und Apotheken für 1- 2 € erhältlich sein); ab 1. November 2012 werden Verstöße mit einem Bußgeld von ca. 11 € geahndet; nach der Verlautbarung der französischen Regierung gilt die Vorschrift für in- und ausländische Kraftfahrzeuge

Parkverbot bei gelben Fahrstreifen am Fahrbahnrand

Parken in der "zone bleue" nur mit Parkscheibe

Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern

Straßenbahnen haben immer Vorfahrt

Der Kreisverkehr hat – falls nichts anderes ausgeschildert – Vorfahrt

Abblendlicht ist bei Regen und Schneefällen sowie im Tunnel und in Galerien vorgeschrieben und wird ab dem 31.10.2004 auch tagsüber empfohlen

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 4.11. bis 25.03. d.J. mit genormtem Spikesaufkleber am Heck (erhältlich an Tankstellen etc.) erlaubt

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen

Straßenbahnen haben Vorrang

bergauf fahrende Fahrzeuge haben in der Regel Vorrang

Mitführen und Gebrauch von Radarwarnern ist verboten
Griechenland Das Rauchen in Kfz ist verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Diese Regelung gilt in Privatfahrzeugen als auch in Bussen und Taxis. Verstöße werden auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen mit 1.500 Euro (bzw. 3000 Euro in Bussen und Taxis) geahndet

Spikesreifen ( Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) prinzipiell erlaubt, aber wegen der klimatischen Bedingungen nicht erforderlich

Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten in Athen Parkverbot

Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Lichtpflicht auch am Tag für Motorräder
Großbritannien Linksfahrgebot und Rechtsüberholen

Verkehr auf Hauptstraßen hat in der Regel Vorfahrt

Straßenmarkierungen sind zu beachten

Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden (Head lamp beam converter)

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 96 km/h / Autobahn 112 km/h) erlaubt, aber Gefahr des Schadenersatzes

Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot

Absolutes Halte- und Parkverbot rund um die Uhr bei zwei roten Linien (Red Routes/London) am Fahrbahnrand (Abschleppgefahr hoch)

Bei nur einer roten Linie ist das Halten zwischen 7 und 19 Uhr untersagt

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Es gilt Recht-vor-Links im Kreisverkehr, der im Uhrzeigersinn befahren wird, vor der Ausfahrt links Blinken

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren
Irland Linksfahrgebot und Rechtsüberholen

Vorfahrt auf gleichrangigen Straßen, Regeln im Kreisverkehr (der Kreisverkehr ist im Uhrzeigersinn zu befahren

Der im Kreisverkehr von rechts kommende Verkehr hat Vorfahrt

Wer die erste bzw. nächstmögliche Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nehmen möchte, blinkt bereits ab (bzw. bei) Einfahrt in den Kreisverkehr bis er wieder ausfährt

Wer den Kreisverkehr an der zweiten Ausfahrt verlassen will, welches in der Regel die Ausfahrt ist, die "geradeaus" liegt, blinkt nicht bei Einfahrt, sondern nach der ersten aber vor der zweiten Ausfahrt

Wer eine der weiteren Ausfahrten nehmen möchte, nimmt bei Einfahrt in den Kreisverkehr gleich die rechte (innere) Spur und blinkt rechts (!), erst vor der gewünschten Ausfahrt ist links zu blinken und auf den äußeren Fahrstreifen zu wechseln.) Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren

Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße (weiße Verkehrsschilder) 80 km/h / Nationalstraßen (grüne Verkehrsschilder) 100 / Autobahn (Blaue Verkehrsschilder) 120 km/h) erlaubt

Parkverbot bei durchgehender doppelter gelber Linie am Fahrbahnrand, bei einfacher Linie Halteverbot

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
Island Lichtpflicht auch am Tage

Parkverbot bei unterbrochener, Halteverbot bei durchgezogener gelben Linie am Fahrbahnrand

Parkverbot 20 m vor/nach einer Bushaltestelle und 10 m vor/nach Straßeneinmündung

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt
Italien Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten

Straßenbahnen haben immer Vorrang

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) vom 15.11 – 15.03 d.J. erlaubt, Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta –Tal ab dem 15.10. d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht

Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Außerortsstraßen (Bußgeld von 35 bis 143 Euro) sowie im Tunnel

Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen (Bußgeld: 65 EURO)

Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten

Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt

Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung auch erlaubt ist

Kinder unter 4 Jahren dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.

Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads (beim ersten Mal bis zu 60 Tage) und einem Bußgeld zwischen 30 – 170 Euro gerechnet werden. Mit denselben Strafen muss rechnen, wer denn Helm nicht ordnungsgemäß zugeschnallt hat.Von der Helmpflicht sind Fahrer dreirädriger Kleinkrafträder mit "anti-crash" – oder vergleichbaren Vorrichtungen ausgenommen

Italienisches Punktesystem bei Verkehrsverstößen wird auch auf ausländische Kraftfahrer angewendet (20 Punkte in 1 Jahr: 2 Jahre Fahrverbot in Italien / in 2 Jahr: 1 Jahr Fahrverbot)

Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe)

Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen ab 33 Euro

Linienbusse haben auf Pass- und Bergstrassen immer Vorrang

Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten. Bei falscher Einordnung ist es empfehlenswert die Taste "Help" oder "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza" zu drücken und sich vom Kontrollpersonal einen Quittungsstreifen ausdrucken zu lassen, den man an der nächsten Mautsstelle vorlegen kann, um gegebenenfalls offen Beträge zu klären.

In vielen Stadtzentren sind so genannte Zone a traffico limitato (ZTL) eingerichtet und damit ganz oder tagsüber zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt worden. Auch für Fahrten zum Hotel in der ZTL muss vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden

An der Amalfi Küste auf der SS 163 südlich von Neapel dürfen Gespanne das ganze Jahr nicht mehr fahren; Caravans sind im Sommer zwischen Vietri sul Mare und Positano verboten

Die Umweltzone im Zentrum von Mailand darf man nur mit einem Ecopass befahren. Infos dazu unter www.comune.milano.it/dseserver/ecopass/servizi.html
Kanada Die allgemeinen Verkehrsregeln entsprechen weitgehend denen in Europa

Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass Kinder unter 16 Jahren angegurtet sind

Orangefarbene Schulbusse dürfen, wenn sie stoppen und Kinder ein- und aussteigen lassen, weder überholt noch vom Gegenverkehr passiert werden

An Ampeln darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden (außer in Québec)

Besitz von Radarwarnern ist strafbar

Angebrochene Alkoholika dürfen nur im Kofferraum transportiert werden

Lichtpflicht auch tagsüber

an haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden

Generelles Überholverbot vor unübersichtlichen Stellen und Kuppen

Sind an jeder Straße einer Kreuzung Stopp-Schilder angebracht, darf der zuerst weiterfahren, der zuerst gehalten hat
Kroatien Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden

Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln

Schienenfahrzeuge haben Vorrang

es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

ein Set Reservelampen ist mitzuführen

Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Ganzjährige Lichtpflicht auch tagsüber

Warnwestenpflicht seit 1.1.2006 für Autoinsassen, die nach Unfall/Panne auf Landstraßen oder Autobahnen aussteigen (gilt auch für Motorradfahrer!)
Lettland Lichtpflicht auch tagsüber

Polizei muss bei Unfall verständigt werden

Spikesreifen vom 1.12 – 1.05 d.J. erlaubt

Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG vom 1.12. bis 1.3. d.J.

Überholen im Bereich von Kreuzungen und Eisenbahnübergängen verboten

Omnibusse und Straßenbahnen haben immer Vorfahrt
Lichtenstein Halteverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand

Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot

Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten

Zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden
Litauen Bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen

Abblendlicht für PKW vom 01.09 bis 01.04. d.J. auch tagsüber obligatorisch

Ganzjährige Lichtpflicht für Kfz / Motorräder auch am Tage (ca. 6 - 15 Euro Bußgeld)

Spikesreifen vom 1.11. – 1.4. d.J. erlaubt

Zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden

Busse haben bei Verlassen der Haltestelle Vorfahrt.
Luxemburg Parkverbot an Randsteinen mit gelber Linie und innerhalb von 5 m vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen

Halteverbot für Fahrzeuge an Bushaltestellen (Ausnahme: Autobus, aber unbedingt Beschilderung beachten!)

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 60 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.12. bis 31.03. d.J. erlaubt, wenn Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h am Heck angebracht ist

Kinder bis zum vollendeten 17 Lebensjahr (!), die nicht größer als 1,50 m sind, dürfen nur in einem entsprechenden Kindersitz transportiert werden

Telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne Freisprechanlage am Steuer ist verboten

Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Überholverbot an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung

In "Blauen Zonen" Parken nur mit Parkscheibe

Bei Annäherung an ein Stauende die Warnblinkanlage einschalten

Im Tunnel ist ein Sicherheitsabstand von min. 5 m einzuhalten (soweit möglich)

Beim Abbiegen an einer Kreuzung nach rechts haben geradeaus fahrende Radfahrer auf einem Radweg Vorrang

Ab 1. Juni 2008 besteht Warnwestenpflicht

Atemalkoholtest ist obligatorisch, bei Weigerung wird die vorgesehen Höchststrafe für das jeweilige Delikt verhängt.

Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken
Makedonien Parkverbotszonen sind mit weißen Schildern gekennzeichnet

Lichtpflicht auch am Tage

Nach Unfall Polizei rufen

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen werden

Spikesreifen sind verboten

Zwischen 15.11.d.J. und 15.03.d.J. müssen 4 Radialreifen (oder 2 Winterreifen mit mind. 4 mm Profiltiefe auf den Antriebsachsen) benutzt werden bzw. müssen bei Nutzung von 4 Sommerreifen Schneeketten für die Antriebsräder mitgeführt und bei Bedarf genutzt werden
Malta Linksverkehr und Rechtsüberholen

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt
Marokko Im Kreisverkehr gilt Rechts-vor-Links

Keine weiteren Besonderheiten bekannt.
Mexiko Vorsicht vor "Buckeln" auf Landstrassen, sie sollen die Geschwindigkeit beschränken (sog. "schlafende Polizisten")
Montenegro Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden; bei Ausreise muss der amtliche Unfallbericht vorgelegt werden
Neuseeland Linksverkehr

rundes weißes Schild mit rotem Rand und schwarz LSZ (limited speed zone) in der Mitte erlaubt 50 km/h

Parken auf gelben Randmarkierungen nicht erlaubt.
Niederlande Parkverbot an gelben Bordsteinkanten

In „blauen Zonen“ Parken nur mit Parkscheibe erlaubt

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Straßenbahnen haben Vorrang

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Auf Schnellstraßen mit grün markiertem Mittelstreifen, der von zwei durchgehenden oder unerbrochenen weißen Streifen eingefasst ist, dürfen Kfz bis 3,5 t und Motorräder 100 km/h, Gespanne 90 km/h und Kfz über 3,5 t 80 km/h fahren.

Auf Straßen ohne Mittellinie soll nur max. 60 km/h gefahren werden.

Fahrradfahrer müssen Streifen mit roten Markierung mit Fahrradsymbolen an den Straßenseiten verwenden
Norwegen Straßenbahnen haben Vorfahrt

Lichtpflicht auch am Tage

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 80 km/h / Autobahn 90 km/h) vom 1.11 – 7.04 d.J. (Südnorwegen) bzw. 16.10-30.04. d.J. (Nordland, Troms, Finmark) erlaubt, in Oslo nur gegen Verwendungsgebühr

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt

Innerhalb "Blauer Zonen" ist das Parken gebührenpflichtig

Parkuhren wurden durch so genannte Parkmaschinen ersetzt, bei denen "Parkzeit" gekauft werden kann. In der Regel werden Münzen, Banknoten und die auf der Maschine angegebenen Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert
Österreich Seit Mai 2011 müssen Kinder unter 12 Jahren beim Radfahren einen Helm tragen

Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben (außer mit Bodenmarkierungen wurden ausdrücklich Abstellplätze markiert)

Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden

Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Parkverbot

Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist in den meisten Fällen gebührenpflichtig

Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen

An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind

Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen

Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen (mit Seil oder Stange): 40 km/h

Unfallmeldegebühr (sog. Blaulichtgebühr) von 36 €, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird, obwohl ein Austausch der Daten der Unfallbeteiligten möglich war und keine Personenverletzungen vorliegen

Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden

Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, max. 1.800 kg Achsgewicht und mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern dürfen zwischen dem 15. November und dem ersten Montag nach Ostermontag Spikesreifen (immer auf allen Rädern!) nutzen. Ein genormter Spikesaufkleber am Heck ist Pflicht (bei OEAMTC erhältlich). Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikesreifen auf der Landstraße beträgt 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h.

PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG müssen bei winterlicher Witterung (insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen. Bei Verstößen drohen 35,- Euro (Organstrafverfügung),.bei Gefährdung im Rahmen eines Strafverfahrens sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro! Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April jeden Jahres.

Warnwestenpflicht: Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht (bei Verstößen Organstrafverfügung von 14 EUR vor Ort, bei Anzeige bis zu 2.180 EUR Verwaltungsstrafe möglich!) im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerorts sowie beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen/Autostraßen (Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen)

Am 1.1.2008 ist die Tagfahrlicht- Pflicht für mehrspurige Kfz wieder entfallen. Es ist allerdings nicht verboten tagsüber mit Licht zu fahren.

Vignetten, soweit erforderlich, dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden. Bei Verstößen gegen diese Klebevorschrift droht Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro, wenn man nicht vor Ort bezahlt sogar eine Geldstrafe von min. 400 Euro. Fahrern ohne Vignette haben eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro zu erwarten

nicht aufgeklebte oder manipulierte Vignetten werden mit 240 Euro Ersatzmaut oder Strafe von min. 400 Euro geahndet.
Polen Parken bei Dunkelheit nur mit Standlicht

Überholen im Bereich von Kreuzungen ist verboten

Die Lichtpflicht auch am Tage gilt nunmehr ab dem 17.04.07 für alle Kfz

Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen

Bei schweren Unfällen und Verursachung verkehrsgefährdender Situationen wird der Führerschein einbehalten

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Bei Dunkelheit: Vorsicht mit mit langsam fahrenden, unzureichend beleuchteten Fahrzeugen (Pferdefuhrwerk, Traktor etc.)

Reservekraftstoff darf bei Ein-/Ausreise verzollt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Ausgeschilderte Parkverbotszeichen gelten auf Fahrbahn und Fußwegen (Ausnahme: besonders gekennzeichnete Parkbuchten vorhanden)

Halteverbot 100 m vor und nach Bahnübergängen.

Fahrer von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen müssen eine auf sich ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters (PDF-Download) mitführen, wenn dieser nicht im Fahrzeug mitfährt.
Portugal Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Fahrer muss Warnbekleidung mitführen und bei Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen und bei Panne/Unfall etc. (und schlechter Sichtbarkeit für andere) auf Landstraßen tragen (Bußgeld für das Nichtmitführen: ab 60 EUR, für das Nichtanlegen: 120-600 EUR)

Für Motorräder Lichtpflicht auch am Tage
Rumänien Besondere Vorsicht ist bei der Durchfahrt von ländlichen Ortschaften geboten sowie bei Fahrten in der Dunkelheit, da immer mit unbeleuchteten Fuhrwerken zu rechnen ist

Überholverbot auf Brücken

Bei Unfällen darf am Unfallort nichts verändert werden, es muss die Polizei verständigt werden. Kfz mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen. Falls Schäden bei der Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang erforderlich

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden

für Motorräder Lichtpflicht auch am Tage
Russland Anhalter dürfen von Ausländern nicht mitgenommen werden

Überholverbot im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen

Fahrzeugen mit Blinklicht ist Überholen zu ermöglichen

Fahrzeuge im Kreisverkehr sind wartepflichtig

Lichtpflicht auch am Tage für Motorräder, für andere Kfz auf Außerortsstraßen
Schweden Halteverbot bei durchgehender gelber Linie am Fahrbahnrand, eine gestrichelte gelbe Linie oder eine gelbe Zick-Zack-Linie am Fahrbahnrand bzw. das deutsche Schild "eingeschränktes Halteverbot" bedeuten Parkverbot

In großen Städten gelten oft Sonderregelungen, die vor Ort geklärt werden müssen

Straßenbahnen haben Vorfahrt

Abblendlicht muss auch tagsüber bei Kfz und Motorrädern/Mopeds eingeschaltet sein

Nebelschlußleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden

Spikesreifen vom 1.10 – 30.04 d.J. erlaubt

Bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt

Unfälle mit Wild sofort melden

Radfahrer bis 15 Jahre müssen Fahrradhelme tragen
Schweiz Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot

Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand zeigen ein Parkverbot an

In Kurzparkzonen Parken nur mit Parkscheibe erlaubt

Außerhalb von Ortschaften darf an Hauptstraßen nicht geparkt werden

Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen von Kfz beträgt 40 km/h

Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Kfz anhalten (Postbusse haben immer Vorrang auf gekennzeichneten Berg-Poststraßen)

Auf Rechts-vor-Links-Kreuzungen haben Schienenfahrzeuge Vorrang

Im Tunnel gilt Lichtpflicht

Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit außerorts 80 km/h) 1.11. bis 30.4. d.J. mit Heckaufkleber „80 km/h“ erlaubt, nicht jedoch auf Autobahnen und Autostraßen

Wenn Schneeketten angeordnet, min. auf den 2 Antriebsrädern erforderlich (Verstoß: ca. 70 €)

zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Verwendung von GPS-Geräten mit Warn - POIs (Points of interest), die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Rotlichtüberwachung warnen, sind verboten (Gerät kann eingezogen werden!)
Serbien Fahrer, die die Durchführung eines Drogentests ablehnen , können in Haft genommen werden

Passende Ersatzglühlampen sind außer bei LED/Xenon-Lampen mitzuführen

Radfahrer, die Kopfhörer tragen oder schneller als 35 km/h fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen (ca. 32 €)

Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht auf einem Motorrad oder auf dem Beifahrersitz eines Kfz mitfahren

Vor Schulen gilt Tempo 30

Müll aus dem Autofenster werfen wird bestraft (ca. 52 €)
Slowakei Parkverbot bei unterbrochenen Linien oder bei gelben durchgehenden Linien am Fahrbahnrand

Abbiegende Straßenbahnen haben Vorrang

Bratislava: Parken im Stadtzentrum nur auf den ausgewiesenen Plätzen und werktags von 7 bis 17 Uhr mit sog. Parkkarten, die bei Zeitungsständen und Postämtern käuflich zu erwerben sind

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Zollfrei dürfen 20 L Reservekraftstoff eingeführt werden, vor Bahnübergängen max. 30 km/h erlaubt

Bei Unfall mit Personenschaden / Sachschaden über ca. 2660 Euro muss die Polizei gerufen werden; bei geringerem Sachschaden kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für die Kosten der polizeilichen Unfallaufnahme aufzukommen

Ab dem 1. Oktober 2008 gilt für alle Kfz auch tagsüber die Lichtpflicht (Verstöße können mit bis zu 70 Euro geahndet werden)

Seit 3. November 2009 müssen keine Ersatzglühlampen mehr mitgeführt werden

Navigationsgeräte dürfen, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken

Für Radfahrer gilt außerorts eine Helmpflicht. Innerorts besteht diese Pflicht nur für Kinder bis zu 15 Jahren
Slowenien Lichtpflicht auch am Tage

während des gesamten Überholvorgangs ist zu blinken

Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen halten

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.3. d.J.

Zollfrei dürfen 10 L Reservesprit eingeführt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des Geschleppten Fahrzeugs angebracht sein

Bei winterlichen Straßenbedingungen ist Winterausrüstung (Winterreifen mit Kennzeichnung M+S und mindestens 3 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit min. 3 mm Profiltiefe und Schneeketten an Bord) vorgeschrieben

Nutzung von Spikesreifen ist nicht erlaubt

Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max. 2 Stunden und gegen Parkticket erlaubt

blaue Linien erlauben in der Regel freies Parken bis ma. 30 Minuten

Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen
Südafrika Linksverkehr

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur auf Rücksitzen mitgenommen werden

Auch im Kreisverkehr gilt "Rechts-vor-Links"

Licht ist bei nebligen und staubigen Bedingungen (z.B. Fahren im Sand) anzuschalten
Spanien Parkscheine sind in fast allen größeren Städten erforderlich

Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten bei einem Bußgeld zwischen 96 – 300 €, bei Verkehrsgefährdung ca. 600 €

Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Verbot von Radarwarngeräten

bei Panne/Unfall müssen reflektierende Warnwesten beim Aussteigen getragen werden

Verbot von Vorrichtungen, die den Fahrer Ablenken (z.B. Monitore)

beim Tanken müssen Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) ausgeschaltet sein

Nach hinten überstehende Ladungen (max. 10 %) müssen bei PKW mit rot-weiß schraffierter Warntafel (50cm x 50 cm)gekennzeichnet werden

Kann vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden Warnblinklicht einschalten

Stehlen von Verkehrsschildern wird mit Geldstrafe und Verpflichtung zur Leistung sozialer Dienste oder sogar mit Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren bestraft. (Mit dem neuen spanischen Strafgesetzbuch wurden auch bei anderen Verkehrsverstößen die Strafen deutlich verschärft!)
Tschechien Halteverbot bei durchgehenden und Parkverbot bei unterbrochenen gelben Streifen am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn

Höchstgeschwindigkeit an Bahnübergängen beträgt 30 km/h

Anwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte außer Betrieb setzen oder beeinflussen, ist verboten

Höchstgeschwindigkeit bei Schneeketten beträgt 50 km/h

Überholverbot auf und unmittelbar vor Fußgängerüberwegen

Zwischen 5-19 Uhr ist zwischen parkenden Kfz und der nächsten Straßenbahnschiene ein Abstand von 3,5 m einzuhalten

Vorbeifahren an einem Autobus, an dem hinten eine Tafel mit der bildlichen Darstellung von Kindern angebracht ist, ist verboten

Radfahrer unter 18 Jahre müssen Fahrradhelme tragen

Ganzjährige Lichtpflicht auch am Tage

Fahranfänger werden durch folgendes Schild gekennzeichnet: ein rundes grünes Schild mit rot umrandeten weißen Dreieck in der Mitte, welches ein Z enthält

Die Ablehnung einer Alkoholatem- oder Blutuntersuchung kann mit bis zu 2000 EUR und Fahrverbot bis zu zwei Jahren in Tschechien geahndet werden

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Bei Unfall Polizei benachrichtigen ohne den Unfallort zu verändern (nur Sachschaden unter 20.000 CZK/rund 650 EUR Polizei nur bei ungeklärter Schuldfrage rufen), Warnblinkanlage einschalten bei Panne, drohender Gefahr, Verkehrsstau, unerwartete Geschwindigkeitsherabsetzung und ähnlichen Situationen

Zollfrei dürfen 10 L Reservekraftstoff eingeführt werden

PKW/LKW-Fahrer müssen einen Set Ersatz-Glühlampen mitführen (ausgenommen Fahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfen)
Türkei Im Winter besteht bei Schneefall Schneeketten- und Bremskeilpflicht

beim Überholen und vor Kurven ist grundsätzlich zu Hupen

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Zollfrei dürfen 25 L Reservekraftstoff eingeführt werden

bei Unfall Polizei benachrichtigen
Tunesien Vorfahrtsregel "Rechts-vor-Links" gilt (auch im Kreisverkehr!)

Rot-weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot
Ukraine Keine Besonderheiten bekannt

Defensive Fahrweise empfehlenswert, da jederzeit mit Hindernissen auf der Fahrbahn gerechnet werden kann

Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,45 m dürfen nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden
Ungarn Überholverbot zwischen 6-22 Uhr für LKW, Transporter über 7,5 t zGG und Lastzüge auf zweispurigen Autostraßen und Autobahnen

Verkehrsverbote für Budapest bei Smogalarm: zwischen 6 Uhr und 22 Uhr dürfen dann an ungeraden Tagen nur Fahrzeuge mit ungeraden Zahlen auf dem amtlichen Kennzeichen, an geraden Tagen nur Fahrzeuge mit geraden Zahlen auf dem amtlichen Kennzeichen fahren, Verstöße werden mit rund 282 € geahndet

Im Zentrum von Budapest darf nur mit spezieller Genehmigung gefahren werden

Falschparkende Kfz dürfen durch Radklammern so lange blockiert werden, bis die fällige Geldbuße bezahlt ist

Autofahrer mit gültigem Behindertenausweis im Auto dürfen alle gebührenpflichtigen Parkflächen kostenlos benutzen

Vor Bahnübergängen gilt innerorts 30 km/h und außerorts 40 km/h bei der Überquerung 5 km/h Höchstgeschwindigkeit

Lichtpflicht gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber

gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot (Abschleppgefahr ist hoch!)

Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an Eisenbahnübergängen

Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprechanlage erlaubt

Verwendung von Spikesreifen ist verboten

Im Winter ist das Mitführen von Schneeketten empfehlenswert, da ohne sie die Einreise verweigert werden kann, wenn wegen der Schneeverhältnisse die Schneekettenpflicht angeordnet wird

Reservekraftstoff darf weder ein- noch ausgeführt werden

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt

Radfahrer müssen ab dem 1.Juli 2007 nachts und bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen.

Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen Platz nehmen
USA Unterschiedliche Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten möglich (müssen vor Ort erfragt werden)

Schulbusse mit eingeschaltetem Blinker dürfen nicht überholt werden, auch der Gegenverkehr muss anhalten

Außerhalb Ortschaften ist Parken nur neben der Fahrbahn erlaubt

Farben an Bordsteinkante bedeuten: rot – Halteverbot, Gelb / Gelb und schwarz – Ladezone für LKW, blau – Behindertenparkplatz, Grün – 20 min Parken, weiß – nur Ein- und Aussteigen

Abweichende Verkehrsregeln in einzelnen Bundesstaaten möglich (müssen vor Ort erfragt werden)

Unfälle sind der Polizei anzuzeigen
Weißrussland Keine Besonderheiten bekannt

Bei Unfällen muss ein Milizbeamter hinzugezogen werden
Zypern Linksverkehr

Beim Überholen und auf Nebenstraßen bei scharfen/unübersichtlichen Kurven hupen (nicht zwischen 21 und 6 Uhr!)

Parklicht bei Parken an Landstraßen während Dunkelheit und Dämmerung einschalten

Parken und Halten entlang gelber Doppellinien ist verboten, bei einfachen gelben Linien besteht Parkverbot, Be- und Entladen ist erlaubt. bei Autotransfer per Fähre ist Mitnahme von Reservesprit nicht erlaubt

Kinder unter 5 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden

Wir danken für alle Anregungen und Hinweise!

Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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