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Änderungen im Straßenverkehr 2009

Wenn von zukünftigen Veränderungen rund ums Fahrzeug die Rede ist, sind langfristige Prognosen schwierig. Auch Änderungen im Straßenverkehr scheinen veränderlich zu sein… Wir haben für Sie die wichtigsten der bereits beschlossenen, schon geplanten oder nur diskutierten Änderungen im Straßenverkehr zusammengetragen. Trotz sorgfältiger Recherche erheben wir dabei jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit…

Bußgeldrahmen deutlich angehoben

Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze oder das Drogenverbot am Steuer können nun mit Bußgeldern bis zu 3000,- Euro geahndet werden. Die Bußgeldobergrenze wurde von maximal 1.500 Euro auf 3.000 Euro heraufgesetzt.

Auch bei vorsätzlichem Handeln oder grob fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten wurde der Bußgeldrahmen von 500 Euro auf 2000 Euro angehoben. Dieses betrifft insbesondere auch Fälle gefährlichen Drängelns oder Rasens auf der Autobahn.

Bußgeldkatalog: Anhebung der einzelnen Bußgeldsätze

Laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist  mit der Anhebung der Bußgeldsätze zum 1. Februar 2009 zu rechnen. Bei nachweislich vorsätzlicher Begehung sollen die regulären Bußgeldsätze zukünftig verdoppelt werden.  Als vorsätzlich gilt in jedem Fall die Durchführung illegaler Kfz-Rennen. Wer daran teilnimmt wird anstatt 150 Euro zukünftig 400 Euro zu zahlen haben. Deren Veranstalter werden mit 500 Euro (bisher 200 Euro) zur Kasse gebeten werden.


Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei Verkehrsverstößen aus, die als Hauptunfallursachen gelten. so werden die Geldbußen bei Drogen- und Alkoholdelikten verdoppelt. Beim ersten Verstoß ist in der Regel mit 500 Euro (bislang 250 Euro), beim zweiten Verstoß mit 1.000 Euro (bislang 500 Euro), beim dritten Verstoß mit 1500 Euro (bislang 750 Euro) Geldbuße zu rechnen.
Auf Autobahnen wird der Bußgeldsatz für Verstöße wie z.B. Einfahren an dafür nicht vorgesehener Stelle, Vorfahrtsverletzungen, Wenden, Rückwärtsfahren in Ein- oder Ausfahrten oder die Nutzung des Seitenstreifens zur Ausfahrt von 50 Euro auf 75 Euro angehoben. LKW-Fahrer, die den Mindestabstand nicht einhalten, können  zukünftig mit 80 Euro (bislang 50 Euro) Bußgeld bestraft werden. Auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot werden teurer: anstatt 40 Euro sind künftig 80 Euro zu zahlen.

Auch Fehlverhalten an Bahnübergängen wird teurer. Wer eine Bahnschranke vorsätzlich umfährt,  kann mit einem Bußgeld von 700 Euro (bislang 450 Euro) rechnen. Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen kann  zukünftig mit 80 Euro anstatt 50 Euro geahndet werden.

Die Bußgelder für gefährliche Überholvorgänge werden laut Bundesverkehrsministerium verdoppelt. Für Vorfahrtsverstöße wird zukünftig 100 Euro (bislang 50 Euro) Geldbuße anfallen.

Besonders Temposünder werden zukünftig stärker zur Kasse gebeten. Ab 21 km/h zu schnell werden innerorts anstatt 50 Euro künftig 80 Euro, außerorts anstatt 40 Euro 70 Euro Geldbuße fällig. Bei 26 - 30 km/h über dem Tempolimit fallen innerorts 100 (bislang 60 Euro), außerorts 80 Euro (bislang 50 Euro) an Geldbuße an. Ab 31 – 40 km/h kommt es zu einer Erhöhung von 100 Euro auf 160 Euro (innerorts), sowie von 75 auf 120 Euro (außerorts). Bei der Verhängung der Fahrverbote soll es jedoch  keine Änderung geben.

Eine Übersicht über die geplanten, aber noch nicht amtlich veröffentlichten Änderungen findet sich auf den Seiten  des Bundesverkehrsministeriums unter http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1038625/Geplante-Aenderungen-im-Bussge.htm.

Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen

Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen sollen laut Bundesverkehrsministerium ausgeweitet werden. Menschen mit beidseitige Amelie (das Fehlen beider Arme) oder Phokomelie (Hände und Füße setzen am Rumpf an) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sollen zukünftig Behindertenparkplätze ebenfalls nutzen dürfen.

Straßenverkehrsordnung: In der Diskussion

Mit neuen Regelungen für Inline-Skater und Segways ist 2009 zu rechnen sein, ebenso wie mit einer  Entscheidung zum LKW - Überholverbot bei schlechtem Wetter.

Europaweite Geldbußenvollstreckung vorerst auf Eis gelegt

Nach  Vorgabe eines Rahmenbeschlusses der EU-Verkehrsminister hätten Geldbußen im Straßenverkehr bereits ab dem 22. März 2007 europaweit vollstreckt werden können. Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses verzögerte sich jedoch nicht nur Deutschland u.a. wegen Sprachproblemen und unterschiedlicher  Haftungsregelungen. Auch auf EU-Ebene 2009 ist die europaweite Geldbußenvollstreckung auf Eis gelegt. Man ist sich mittlerweile uneins, ob für die Regelung der europaweiten Geldbußenvollstreckung ein anderes rechtliches Verfahren erforderlich ist.

Verkehrsschilderwald

Der Verkehrsschilderwald soll 2009 erneut gelichtet werden. Laut Bundesverkehrsministerium soll durch eine geänderte Erforderlichkeitsprüfung auf überflüssige Anordnungen von Verkehrsschildern wegen vermeintlicher Haftungsrisiken einfacher verzichtet werden können.

PKW-Reifen

Ab dem 1. Oktober 2009 dürfen PKW-Reifen mit einer Querschnittbreite  ≤ 185 mm ohne eine Kennzeichnung mit "S" (für sound)  nicht verkauft oder in Verkehr gebracht werden.

Zusatzspiegel gegen "Toten-Winkel" und Frontschutzbügel

Alle ab dem 26. Januar 2007 neu zugelassenen LKW über 3,5 t zGG müssen nach EU-Richtlinie 2007/38/EG mit einem Zusatzspiegel ausgerüstet sein. Auch bereits ab 2000 zugelassenen LKW müssen spätestens bis zum 31.03.2009 nachgerüstet werden.

Neue Emissionsnorm: Euro 5

Neue Modelle leichter Nutzfahrzeuge und PKW müssen ab 1. September 2009 nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007 die Emissionsnorm "Euro 5a" bzw der OBD- Norm "Euro 5" erfüllen.

Im Europaparlament bereits beschlossen sind neue Schadstoffgrenzen für LKW: Mit der Euro 6 Norm müssen ab Ende 2013 alle Neufahrzeuge über geschlossene Partikelfilter ausgerüstet sein.

Diesel: Bioanteil steigt weiter

Der Anteil des Bioanteils am Kraftstoff soll steigen. Obwohl nach Meinung einiger Experten die Erhöhung der Beimischungsquoten unproblematisch sein soll, konnte für den generellen Ausschluss des Schadenrisikos kein zufrieden stellender Nachweis erbracht werden. Die für Beginn 2009 geplante Anhebung wurde zunächst einmal ausgesetzt.

LKW-Maut: Deutliche Anhebung der Sätze beschlossen

Zum 1.1.2009 steigen die durchschnittlichen Mautsätze für LKW in Deutschland von durchschnittlich 13,5 Cent/km auf 16,2 Cent/km. Besonders betroffen sind LKW der Emissionsklassen Euro 0 bis II. Hier steigt der Mautsatz pro Kilometer bei 3 Achsen von 0,1450 Euro auf 0,2740 Euro, bei LKW mit 4 oder mehr Achsen von 0,1550 Euro auf 0,2880 Euro. Die erwarteten  Mautmehreinnahmen von rund  einer Milliarde sollen zurück in die Infrastrukturmaßnahmen fließen.

Umweltprämie fürs Abwracken von Altfahrzeugen

Private Autohalter können eine Umweltprämie beantragen, wenn sie ihr mindestens ein Jahr auf sie zugelassenes mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug verschrotten und gleichzeitig einen umweltfreundlicheren Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 kaufen und zulassen. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.

Kfz-Steuer: Befristete Steuerbefreiung für Neuwagen

Alle Pkw, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Damit soll die Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Besteuerung aufgelöst werden. Für Fahrzeuge mit der umweltfreundlicheren Euro-5 und Euro-6-Norm verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Zu beachten: Die Phase der Nichterhebung endet in jedem Fall am 31.12.2010. Je früher man also ein umweltfreundliches Fahrzeug kauft, umso länger kann man von der Steuerbefreiung profitieren.

Steuerrecht: Besteuerung nach CO2-Ausstoß?

Nach Plänen der Bundesregierung sollen Kfz zukünftig nach CO2 - Ausstoß und nicht mehr nach Hubraum besteuert werden. Mit einer Einführung soll ab 2011 zu rechnen sein – unter Umständen jedoch schon früher.

Eckpunkte der Neuregelung  sollen nach bislang bekannten Vorstellungen der Bundesregierung zum einen ein Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung und zum anderen ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif sein, bei dem ein  Steuersatz von 2 Euro je g/km angedacht ist.

Grundsätzlich soll eine Basismenge von CO2 – Ausstoß jedoch steuerfrei bleiben. Der Freibetrag soll bis 2011 noch 120 g/km, zwischen 2012 und 2013 dann 110 g/km und ab 2014 nur noch 95 g/km betragen.  

Der Fahrzeugaltbestand (Fahrzeuge, die vor dem 5.11.2008 zugelassen wurden) sollen nach einer Übergangszeit 2013 schonend in die CO2 – Besteuerung überführt werden. Die Erträge der neuen CO2-basierten Kfz-Steuer sollen dann dem Bund zufließen. Die Länder erhalten einen jährlichen Festbetrag in Höhe des tatsächlichen Aufkommens des vergangenen Jahres als Kompensation. Die Verwaltungskosten für die nächsten fünf Jahre werden in Höhe von 170 Mio. Eu/Jahr vom Bund übernommen.

Entfernungspauschale

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.12.2008 ist die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer grundgesetzwidrig. Ab 1.1.2009 tritt die alte Regelung wieder in Kraft. Auch kann nachträglich die steuerliche Berücksichtigung ab dem 1. Kilometer noch für das Jahr 2007 beantragt werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit 7,5 Milliarden Euro an Steuerrückzahlungen.

Klimapass für Autos

Bei der Novellierung der PKW-Energieverbrauchskennzeichenverordnung soll die Pflicht eingeführt werden, alle PKW-Neuwagen mit einem Hinweisschild auf ihre Energieeffizienz auszustatten. Ähnlich wie bei elektrischen Haushaltsgeräten kann der Kunde dann über eine Skala sofort die Energieeffizienzklasse des Fahrzeugs feststellen und bei der Kaufentscheidung berücksichtigen.

Einrichtungen von Umweltzonen 

Auch im Jahr 2008 werden neue Umweltzonen eingerichtet. Ab 1.1.2009 ist die Feinstaubplakette in folgenden Städten Pflicht: Bremen, Herrenberg, Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim, Mühlacker und Ulm. Weitere Städte wollen folgen: Am 15. Februar 2009 soll in Düsseldorf die Umweltzone kommen; in Augsburg ist deren Einführung ebenfalls geplant.

Führerschein:  Prüfung am PC

Laut Pressemeldungen werden die Papierfragebögen bei der Führerscheinprüfung in Nordrhein-Westfalen als einem der ersten Bundesländer abgeschafft. Dann können so das Düsseldorfer Verkehrsministerium alle Führerscheinklassen beim TÜV nur noch am Computer gemacht werden.

Kennzeichen: Können auch bei Umzug beibehalten werden

Hessen will als erstes Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch machen: Ab 1.2.2009 sollen bei einem Wohnortwechsel innerhalb Hessens die alten Kennzeichen auf Wunsch beibehalten werden können. Fahrzeuge müssen dann zwar umgemeldet werden. Es müssen jedoch keine neuen Kennzeichenschilder gekauft werden.

Bahn: Neue Regelung der Fahrgastrechte

Ab 3. Dezember 2009 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die europaweit verbindlich die Rechte und Pflichten von Fahrgästen regelt. Wichtige Neuregelung ist eine sogenannte Fahrpeisentschädigung bei Unpünktlichkeit oder Ausfall eines Zuges. So sollen 25 % des Fahrpreises auf Wunsch auch in bar erstattet werden, wenn der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort ankommt. Bei 120 Minuten Verspätung sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Eisenbahnunternehmen haftet. Verspätungen durch Ursachen, die nicht aus dem Bahnbereich stammen oder von dem Bahnunternehmen nicht vermieden werden können, sind nicht zu entschädigen. Besondere Regelungen gelten darüber hinaus beim Nahverkehr. Auch die Information der Fahrgäste über  Zugverbindungen und Verspätungen soll u.a. deutlich verbessert werden.

Neuregelungen im Ausland 

- Slowakei: Neue Verkehrsregeln

Telefonieren mit dem Handy am Steuer und Verstöße gegen die Lichtpflicht am Tage werden teurer. Ab 1. Februar 2009 können für diese Verstöße Geldbußen bis zu 135 Euro verhängt werden. werden. Ebenso soll die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h gesenkt werden. Nur auf innerstädtische Autobahnen darf ab Februar 2009 anstatt 80 km/h nunmehr 90 km/h gefahren werden.

- Österreich und Schweiz: Maut

Die Nutzung der Autobahnen in der Schweiz und in Österreich wird 2009 teurer. Das österreichische Pickerl belastet die Urlaubskasse künftig mit 73,80 Euro (1,20 Euro mehr als im Vorjahr), das Ticket für zwei Monate kostet 22,20 Euro (Vorjahr: 21,80 Euro) und das für zehn Tage 7,70 Euro. Waren bisher noch 25 Euro für die Schweizer Jahresvignette zu bezahlen, so werden nun 27,50 Euro für Pkw und Motorräder fällig.

Die alten Plaketten sind noch bis zum 31. Januar 2009 gültig – die Laufzeit beträgt 14 Monate (ab 01.12. des Vorjahres).

Die Aufkleber sollten vor dem Grenzübertritt angebracht werden, entweder unten links innen auf der Windschutzscheibe oder direkt hinter dem Innenspiegel. Autofahrer, die dagegen verstoßen, erwartet in Österreich ein Bußgeld von 120 Euro. Bei Verweigerung können Strafgelder von 300 Euro bis 3000 Euro fällig werden. In der Schweiz kommen Mautsünder mit vergleichsweise moderaten 65 Euro davon – natürlich zuzüglich der Kaufgebühr für die fehlende Vignette.

- Schweiz: nun in der Schengenzone

An der Schweizer Grenze sind ab dem 12. Dezember 2008 die Passkontrollen weggefallen. Die Eidgenossen sind von der EU in die Schengenzone aufgenommen worden.

- Slowenien: Kurzzeitvignetten kommen erst später

In Slowenien kann erst Mitte 2009 mit der Einführung einer Kurzzeitvignette gerechnet werden. Bis dahin bleibt den Autofahrern nur die Wahl zwischen einer Halbjahresvignette zu 35,- Euro oder eine Jahresvignette zum Preis von 55,- Euro.

- Tschechien: Einführung PKW – Maut auf Autobahnen

Ab 1.1.2009 soll in Tschechien das elektronische Mautsystem für die Benutzung von Autobahnen auch auf PKW und LKW unter 12 t ausgeweitet werden. Vorhandene Maut-Vignetten sind bis Ablauf gültig und müssen erst dann durch elektronische Maut-Boxen ersetzt werden

- Niederlande: Vorbereitungen für die Mauteinführung

In den Niederlanden soll die Einführung der kilometerbezogenen Maut für PKW 2009 zunächst getestet werden. PKW sollen frühestens ab 2012, LKWs bereits ein Jahr früher mit Straßenbenutzungsgebühren belastet werden. Ausländische Autofahrer sollen jedoch erstmal von der Maut ausgenommen sein.

- Italien: Bußgeld nach Lebenshaltungskostenindex

Regelmäßig werden die Bußgeldsätze dem Lebenshaltungskostenindex angepasst. Dieses Mal liegt die durchschnittliche Erhöhung bei ca. 4 %.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Wir danken für Anregungen und Hinweise!

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