Änderungen im Straßenverkehr 2010

Auch für das Jahr 2010 haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr zusammengetragen. Dabei haben wir bereits beschlossene, aber auch geplante oder nur diskutierte Veränderungen berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Recherche erheben wir dabei jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
AU- Plakette entfällt, aber Abgasuntersuchung bleibt
Ende 2009 werden die letzten AU-Plaketten auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt, denn ab 1. Januar 2010 werden nach fast 25 Jahren keine sechseckigen Plaketten mehr ausgegeben. Ab kommendem Jahr werden sogar abgelaufene AU-Plaketten entfernt oder - um Beschädigungen zu vermeiden - sogar mit weißen Blanko-Plaketten überklebt. Doch nur die gesonderte Plakette entfällt. Die Abgasuntersuchung selbst wird zum Bestandteil der Hauptuntersuchung und bleibt unverändert bestehen.
Schwere Wohnmobile: Tempo 100 wird zu Regel
Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen auch weiterhin Tempo 100 (anstatt 80 km/h). Da laut einer Studie der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) die neue Temporegelung für schwere Wohnmobile nicht zu einem Anstieg der Unfallzahlen geführt hat, wird die befristete Ausnahmebestimmung nun zur Regel. Anders als Reisebusse sind die schweren Wohnmobile derzeit jedoch noch an das bestehende Lkw-Überholverbot gebunden, was insbesondere bei Steigungen Wohnmobilfahrer dazu zwingt, sich in die Reihe der langsamer fahrenden Fahrzeuge einreihen zu müssen.
Steuer wird für ältere Wohnmobile angehoben
Ab 01.01.2010 werden die Sätze für Wohnmobile der Schadstoffklasse S 1 angehoben, d.h. an den Tarif für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge angeglichen. Je angefangene 200 kg des Fahrzeuggesamtgewichtes werden dann bis 2.000 kg je 40 Euro, zwischen 2.000 kg und 5.000 kg je 10 Euro, zwischen 5.000 kg und 12.000 kg 15 Euro und darüber je 25 Euro berechnet. Dieses kann zu Steuernachzahlungen im nächsten Steuerbescheid führen.
Führerschein: Prüfung am PC
Mit dem neuen Jahr wird in Bayern und Baden-Württemberg die theoretische Führerscheinprüfung am PC eingeführt. Die mobilen PC-Systeme mit so genanntem Touch-Screen sollen auch für PC- unerfahrene Prüflinge einfach zu bedienen sein. Da in der digitalen Prüfung Fragen und Antworten rotieren, reicht es nach Meinung der Befürworter nicht mehr einfach aus, die papierenen Prüfungsbögen auswendig zu lernen. Betrugsmöglichkeiten sollen damit eingeschränkt werden. Fahrlehrer wie Prüfling können anhand eines nach Prüfung ausgehändigten Protokolls nachvollziehen, wo Fehler gemacht worden sind.
Einrichtungen von Umweltzonen
Auch wenn noch eine umfassende Auswertung der Wirkung von Umweltzonen auf Feinstaubemissionen aussteht, ist auch im Jahr 2010 mit der Einrichtung weiterer Umweltzonen zu rechnen. Zum 1.1.2010 startet Münster gleich mit einer verschärften Umweltzone in der Altstadt. Fahrzeuge mit roter Plakette müssen draußen bleiben, wenn keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. In Pfinztal (BaWü), Heidelberg, Freiburg und Bonn werden mit Jahresbeginn nur Fahrzeuge ohne Plakette ausgesperrt. Etwas später zum 04.01.2010 kommt die Umweltzone in Osnabrück. In einigen Städten sind sogar verschärfte Einfahrtsverbote bereits beschlossen oder geplant. Sofern keine Ausnahmegenehmigung gewährt wird, dürfen ab 1.1.2010 in Berlin oder Hannover nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette, in Frankfurt und Bremen mit gelber und grüner Plakette und voraussichtlich im Herbst in München mit gelber und grüner Plakette einfahren. Ob es, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, zur Lockerung von Einfahrtverboten kommt, wenn diese in keinem Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen, bleibt abzuwarten.
Bahn: Neue Regelung der Fahrgastrechte
Am 3. Dezember 2009 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die europaweit verbindlich die Rechte und Pflichten von Fahrgästen regelt. Wichtige Neuregelung ist eine sogenannte Fahrpeisentschädigung bei Unpünktlichkeit oder Ausfall eines Zuges. Bei mehr als 60 minütiger Verspätung am Zielort, soll sich der Fahrgast 25 % des Fahrpreises auf Wunsch sogar in bar erstatten lassen können. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten. Voraussetzung ist jedoch die Haftung des Eisenbahnunternehmens: Verspätungen durch Ursachen, die nicht aus dem Bahnbereich stammen oder von dem Bahnunternehmen nicht vermieden werden können, sind nicht zu entschädigen. Besondere Regelungen gelten darüber hinaus beim Nahverkehr.
Fahrgästen steht nun eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) zur Verfügung (Homepage mit mehr Informationen zu den Fahrgastrechten http://www.soep-online.de/). Neun Bahnunternehmen tragen diese, so dass von Verbraucherseite befürchtet wird, dass hier vor allem Beschwerden von Bahnkunden behandelt werden, obwohl die Schlichtungsstelle verkehrsübergreifend arbeiten soll.
Fluggäste müssen sich jedoch an die gesetzliche Beschwerdestelle beim Luftfahrt-Bundesamt (http://www.lba.de/) wenden.
Europaweite Geldbußenvollstreckung: es soll ernst werden
Laut Rahmenbeschlusses der EU-Verkehrsminister hätten Geldbußen im Straßenverkehr ja bereits ab dem 22. März 2007 europaweit vollstreckt werden sollen. Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses verzögerte sich jedoch nicht nur Deutschland u.a. wegen Sprachproblemen und unterschiedlicher Haftungsregelungen. Auch auf EU-Ebene war man sich im Jahr 2009 wieder uneins, ob für die Regelung der europaweiten Geldbußenvollstreckung ein anderes rechtliches Verfahren erforderlich ist. Nun soll es jedoch ernst werden mit der Umsetzung. Angekündigt ist, dass voraussichtlich ab Oktober 2010 auch in Deutschland Auslandsbußgelder vollstreckt werden können. Noch nicht ganz entschieden ist, inwieweit auch ältere Strafzettel vollstreckbar sein werden.
Kennzeichen: Können auch bei Umzug beibehalten werden
Von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung im § 47 der Fahrzeugzulassungsverordnung, nach einem Umzug das Kennzeichen beibehalten zu können, wollen einige Bundesländer Gebrauch machen. Fahrzeuge müssten auch dann zwar immer noch umgemeldet werden, innerhalb eines Bundeslandes könnten die alten Kennzeichen auf Wunsch beibehalten werden und auf den Kauf neuer Kennzeichenschilder verzichtet werden. Das Kraftfahrtbundesamt hat im Oktober 2009 die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen. Ab 1. November 2009 gilt die Regelung in Hessen, Brandenburg will im Frühjahr nachziehen.
Begleitetes Fahren ab 17 auf dem Prüfstand
Laut Bundesverkehrsministerium ist das "Begleitete Fahren ab 17" als "lernendes System" ausgestaltet. 2010 soll auf Basis der bis dahin gesammelten Erfahrungen über dessen Weitergeltung neu entschieden werden.
Modellversuch "Zweite Ausbildungsphase" verlängert
Der Modellversuch "Zweite Ausbildungsphase" hat das Ziel, die erhöhte Risikobereitschaft und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten bei jungen Fahranfängern zu vermindern. Die "Zweite Ausbildungsphase" wäre Ende 2009 ausgelaufen, wenn nicht noch kurz vor Jahreswechsel eine Verlängerung bis zum 31.12.2010 beschlossen worden wäre. Erst dann soll auf einer breiteren Datengrundlage über ein optimiertes Gesamtkonzept für Fahranfänger entschieden werden.
Pilotprojekte: Fahrzeugzulassung online
Inwieweit die Fahrzeugzulassung zukünftig online vorgenommen werden kann, wird derzeit in Pilotprojekten z.B. in den bayrischen Zulassungsbehörden beim Landratsamt Augsburg und Regensburg getestet. Über ein Kfz-Portal können online bereits Adress- und Fahrzeugdaten und Versicherungsbestätigungsnummer eingegeben, sowie ein Termin mit der Zulassungsstelle vereinbart werden. Neben Bayern beabsichtigen auch die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen an dem Testlauf teilzunehmen.
Verkehrsmanagement optimieren
Um Verkehrsdichte und -fluss zu optimieren und die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen, sollen nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums stark belastete Autobahnstrecken ab 2010 beschleunigt mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen ausgestattet werden. Bestehende Anlagen sollen auf den Stand der Technik gebracht werden.
Unfallort Straße entschärfen
Das Bundesverkehrsministerium plant die Verkehrssicherheit 2010 auch durch den abschnittsweisen Bau zusätzlicher Überholfahrstreifen bei Bundesstraßen, die verbesserte Linienführung von Straßen sowie die Sicherung von Kreuzungen durch verkehrsabhängige Ampeln oder den Umbau in Kreisverkehre zu verbessern.
LKW- Stellplatzsituation verbessern
Auch im Jahr 2010 soll die Parksituation für LKWs entlang der Autobahnen weiter verbessert werden. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen Nordrhein-Westfalen und Rheinlandpfalz sollen dafür über 2000 LKW-Parkstände gebaut werden. Zugleich sollen zur verbesserten Belegung automatische Parkraummanagementsysteme weiter getestet werden.
Punktesystem modernisieren
Auf der Prioritätenliste des Bundesverkehrsministeriums steht die grundlegende Überarbeitung des Punktesystems an vorderer Stelle. Von vielen Verkehrsteilnehmern wird das gegenwärtige Mehrfachtäterpunktsystem nicht mehr durchschaut und auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 empfahl dringend eine Vereinfachung. So könnten z.B. umgehende Benachrichtigungen, wenn der Punktestand sich ändert, oder verstärkte Informationen über Tilgungsfristen und Bonusmöglichkeiten sinnvoll sein, um die präventive Wirkung zu stärken und den betroffenen Verkehrssündern eine bessere Chance einzuräumen, sich in ihrem Verhalten zu ändern. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Partikelfilter-Nachrüstung: Förderung soll verlängert werden
Ursprünglich war geplant, die Nachrüstung nur bis zum 31.12.2009 zu bezuschussen. Am 16.12.09 hat das Kabinett beschlossen, die Förderungsfrist für Partikelfilter-Nachrüstungen zu verlängern – wie es der AvD geforderte hatte. Besitzer älterer Dieselfahrzeuge können nun also auch 2010 mit einem staatlichen Zuschuss rechnen, wenn sie nachträglich einen Partikelfilter einbauen lassen. Wann das neue Förderprogramm startet, soll im März entschieden werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, in welcher Höhe die Nachrüstung 2010 bezuschusst wird. Ebenfalls im März soll entschieden werden, ob sich der bisherige Förderbetrag von 330 Euro ändert.
Startschuss zur besseren Schutz vor Kraftstoff-Dämpfen
Den beim Tanken entweichenden Gasen soll der Kampf angesagt werden. Mindestens 85 % der die Umwelt und die Gesundheit schädigenden Gase sollen durch spezielle Vorrichtungen an Zapfsäulen eingefangen werden. Laut einer EU-Richtlinie sollen diese bei Neu- und Umbauten von Tankstellen angebracht werden. Bis Januar 2012 sollen die Mitgliedstaaten die Regelung umsetzen, die allerdings Ausnahmen für sehr kleine Tankstellen und längere Umrüstungsfristen für besonders große Stationen vorsieht.
Kfz-Versicherungen: Neue Termine beim Versicherungswechsel?
Normalerweise wird das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr angeglichen, so dass die Hauptfälligkeit der Prämie in der Regel auf den 1. Januar fällt und die normale Kündigung bis spätestens zum 30. November d. J. beim Versicherer eingegangen sein muss. Einige Versicherer denken jetzt darüber nach, sich zukünftig am jeweiligen individuellen Vertragsabschluss zu orientieren. Dieses hätte zur Folge, dass jeder Versicherungsnehmer eigene Kündigungsfristen und Fälligkeiten erhält. Ob sich dieses durchsetzt, bleibt abzuwarten.
Fahrradbeleuchtung per Batterie-Strom?
Ob die seit langem diskutierten Alternativen zur herkömmlichen Fahrradbeleuchtung mit Dynamo-Betrieb auch endlich Eingang ins Straßenverkehrsrecht finden werden, bleibt abzuwarten. In Frankfurt ist man einen Schritt voran gegangen, der Presse konnte entnommen werden, dass man auch batteriegetriebene Fahrradbeleuchtung anerkennen bzw. zukünftig nicht mehr beanstanden wird.
PKW-Maut in der Diskussion
Die Einführung der PKW-Maut auf deutschen Straßen ist schon lange in der Diskussion. Der neue Verkehrsminister lehnt deren Einführung ab. Ob es bei dieser Entscheidung bleibt, ist abzuwarten.
Neuregelungen im Ausland
- Tschechien: Mautänderungen in 2010
Ab dem 1. Januar gilt für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG auf gebührenpflichtigen Straßen eine streckenbezogene Maut. Die Mautgebühr wird elektronisch mittels eines der österreichischen GO-Box vergleichbaren Gerätes ermittelt. Dieses kann an den Distributionsstellen – u.a. bei den Grenzübergängen – gegen Kaution ausgeliehen werden. Insbesondere schwere Wohnmobile sind von der Neuregelung betroffen. Aber auch für PKW-Fahrer gibt es eine Änderung: die Jahresvignette verteuert sich um rund 20 % auf 1.200 Kronen, was ca. 46 Euro entspricht.
- Österreich: Mautumstellung
Ab 1. Januar 2010 wird in Österreich für Kfz mit einem zGG über 3,5 t auf eine emissionsklassenabhängige Bemautung umgestellt. Dafür muss lediglich der entsprechende Emissionsschlüssel in die GO-Box in einer der Vertriebsstellen einprogrammiert werden.
Die Preise für das Autobahnpickerl, d.h. für Kfz bis 3,5 t zGG, werden an die Inflation angepasst. Die Pkw-Jahresvignette wird 76,20 Euro (2008/2009: 73,80 Euro), die Zwei-Monatsvignette 22,90 Euro (2008/2009: 22,20 Euro)und die 10-Tagesvignette 7,90 Euro (2008/2009: 7,70 Euro) kosten. Motorradfahrer müssen zukünftig 30,40 Euro (2008/2009: 29,50 Euro) für die Jahresvignette, für die Zwei-Monatsvignette 11,50 Euro (2008/2009: 11,10 Euro) und die 10-Tagesvignette 4,50 Euro (2008/2009: 4,40 Euro) auf den Tisch legen.
- Slowenien: Neues Mautsystem
Bereits seit 1. Oktober 2009 gilt für LKW über 3,5 t zGG ein neues elektronisches Mautsystem. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist die Bezahlung mit einer so genannten elektronischen ABC-Box möglich. Wer diese Box gegen ca. 55 Euro erwirbt, kann darauf Guthaben speichern, um mögliche Rabatte zu erlangen. Ansonsten darf auch eine Abrechnung am Ende des Monats gewählt werden. Wer eine ABC-Box an Bord hat, kann auf eigens dafür eingerichteten Schnellspuren an den Mautstellen ohne Anhalten durchfahren. Die Box soll übrigens an allen slowenischen Mautstationen und über das Internet bei der Autobahngesellschaft DARS (http://www.dars.si/) käuflich zu erwerben sein.
- Slowakei: Maut
In der Slowakei wird auf allen Autobahnen, Schnell- und Bundesstraßen per 1.1.2010 für alle Kfz über 3,5 t zGG ein elektronisches Mautsystem eingeführt. Das dafür erforderliche so genannte OBU-Gerät kann in der Nähe von Grenzübergängen oder an Tankstellen mit dem Logo "MYTO" für rund 55 Euro erworben werden.
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