Änderungen im Straßenverkehr 2011

Nicht alles ist schon entschieden, manches noch in Planung, was sich im Jahr 2011 rund ums Auto und den Straßenverkehr rechtlich ändern wird. Zudem muss stets mit neuen Regelungen aus Brüssel gerechnet werden, die in Deutschland umzusetzen sind. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen
Der bislang noch gültige, aber seit langem schon nicht mehr ausgestellte blaue Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verliert zum 31. Dezember 2010 seine Gültigkeit. Wer ab Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dann den EU-Parkausweis, der bereits seit 2001 ausgegeben wird. Ansonsten kann mit einem Bußgeld gerechnet werden. Es daher zu empfehlen, den europäischen Parkausweis frühzeitig zu beantragen.
Biokraftstoff E10 kommt
Ab 2011 soll zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffarten ein Benzin mit dem Zusatz Super E10 auf den Markt kommen. Es darf bis zu 10 % Bioethanol-Anteil aus zertifiziert nachhaltiger Produktion enthalten und soll zumindest von Neuwagen problemlos fahren werden können. Insbesondere Eigentümer älterer Fahrzeugmodelle sollten sich jedoch vor der ersten Betankung beim Fahrzeughersteller bzw. bei einem Markenhändler vergewissern, ob diese den neuen Kraftstoff vertragen. Die mit der Einführung des E10-Benzins umgesetzte EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie sieht zumindest bis Ende 2013 vor, dass auch weiterhin der bisherige Kraftstoff (Bestandsschutzsorte) anzubieten ist, um eine ausreichende Versorgungsdichte gewährleisten zu können. Weitere Informationen sind unter folgendem Link www.bmu.de zu finden.
Diesel-PKW: Zuschlag entfällt
Diesel-Pkws, welche keine oder unzureichende Partikelminderungssysteme besitzen, müssen seit dem 1. April 2007 auf die Regelbesteuerung einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter zahlen. Dieser Zuschlag entfällt ab dem 31.3.2011.
ESP – nun für neue PKW-Modell, Busse und LKW vorgeschrieben
Nach EU-Vorgabe ist eine schrittweise Einführung von ESP (Elektronisches Stabilitäts-Programm) vorgesehen. Ab 1. November 2011 sollen alle neu entwickelten PKW und Nutzfahrzeuge, die in der EU zugelassen werden, mit einem elektronischen Stabilitätsprogramm ausgerüstet sein. Für Modelle, die bereits im Markt angeboten werden, gilt die Pflicht erst ab 1. November 2014.
Europaweite Geldbußenvollstreckung in Kraft
Gespannt darf man sein, ob die seit dem 28.10.2010 in Deutschland in Kraft getretene europaweite Geldbußenvollstreckung im Jahr 2011 in Gang kommt. Denn ausländische Geldsanktionen über der Bagatellgrenze von 70 Euro (inklusive Verfahrenskosten), die nach dem 27.10.2010 von Behörden oder durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung verhängt werden, sind in Deutschland nur auf Ersuchen des Staates, aus dem die Entscheidung stammt, auch in Deutschland zu vollstrecken.
Führerschein: Begeleitetes Fahren mit 17 wir Dauerrecht
Ab 1. Januar 2011 ist das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) nach langjährigen Modellversuchen gesetzlich fest verankert. Nach Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Kabinettsentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu.
Führerschein à la EU
Die 3. EU-Führerschein-Richtlinie ist bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht umzusetzen, muss jedoch nicht vor dem 19. Januar 2013 angewendet werden. Ab 2013 werden in Deutschland u.a. nur noch Führerscheine mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ausgegeben, deren Erneuerung jedoch ohne erneute Prüfung beantragt werden kann. Von der Neueinführung regelmäßiger Gesundheitstests über die bereits bestehenden Verpflichtungen hinaus, z.B. für LKW-Fahrer, ist in Deutschland abgesehen worden. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig und müssen erst dann umgetauscht werden.
Kfz-Steuer: Steuerbefreiung
Lediglich Diesel–PKW, welche die Euro-6-Norm erfüllen, erhalten ab Anfang 2011 noch eine Steuervergünstigung: Werden sie zwischen 1.1.2011 und 31.12.2013 erstmals zum Verkehr zugelassen wird eine Steuerbefreiung von 150 Euro gewährt.
LKW: Konturen markieren
Die Gefahr von Auffahrunfällen auf LKWs, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen, kann durch retroreflektierende Konturmarkierungen verringert werden. In der EU gilt bei Typgenehmigungen bereits seit dem 10. Juli 2008 eine entsprechende Ausstattungspflicht, für Neuzulassungen gilt diese nach europäischem Recht zukünftig ab dem 10. Juli 2011.
Partikelfilter – Einbauprämie sichern
Wer bis zum 31.12.2010 seinen Diesel-Pkw, sein Wohnmobil oder leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 t zGG mit einem Partikelfilter nachrüstet, kann noch bis zum 15. Februar 2011 online einen Antrag auf Auszahlung der Förderprämie von 330 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (http://www.pmsf.bafa.de/) stellen, da der Fördertopf noch nicht ganz ausgeschöpft ist.
Reifen ohne S-Markierung
Neue Reifen müssen nach EU-Vorgabe ein geringeres Abrollgeräusch aufweisen. Schrittweise wurde bereits der Verkauf von Reifen ohne S-Kennzeichnung (s = sound) verboten. Ab 1. Oktober 2011 dürfen nun auch keine Reifen mit einer Querschnittbreite über 215 mm für PKW und Nutzfahrzeugen bis 3,5 t zGG ohne S-Markierung verkauft werden. Für Ausnahmen bei gleichwertigen Reifen wird zumindest ein Zertifikat der Typgenehmigungsbehörde benötigt.
Tagfahrleuchten werden Pflicht
Ab 7. Februar 2011 müssen laut EU-Richtlinie alle neuen PKW- und Transportertypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Für Nutzfahrzeugtypen gilt die Regelung erst ab August 2012. Die Tagfahrleuchten werden automatisch mit dem Motor eingeschaltet und verbrauchen deutlich weniger Strom als die Hauptscheinwerfer für das normale Abblendlicht. Sie sollen nur die Erkennbarkeit des Fahrzeugs verbessern, jedoch nicht die gesamte Fahrbahn ausleuchten. Sie ersetzen daher bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder bei Tunneldurchfahrten nicht das Abblendlicht, bei dem zudem auch die Rückleuchten aufleuchten. Eine Nachrüstpflicht mit Tagfahrleuchten ist nicht vorgesehen.
Umweltzonen und Grenzwerte
Obwohl ein Rückgang der Feinstaubbelastung durch Umweltzonen kaum feststellbar ist, wächst deren Anzahl. Nur noch mit gelber oder grüner Plakette darf ab 1.1.2011 in den Umweltzonen von Wuppertal, Düsseldorf und Augsburg gefahren werden, in Osnabrück erst ab dem 03. Januar 2011. Nur die grüne Plakette soll ab 1. März 2011 in der neuen Leipziger Umweltzone akzeptiert werden, ab dem 1. Juli wird auch Bremen zur Grünplaketten-Zone. In Markgröningen soll ab 1. Juli 2011 eine Umweltzone eingerichtet werden, in der zunächst nur Fahrzeuge mit roter Plakette verboten sind.
Auch in Österreich wird mittlerweile über Umweltzonen nachgedacht. Die in Graz ab 1.12.2011 geplante Umweltzone jedoch, für die die Fahrzeuge in 7 Umweltklassen eingeteilt und mit einer jeweils andersfarbigen Umweltplakette gekennzeichnet werden sollten, wurde ersteinmal abgesagt.
Am 11. Juni 2011 läuft für die Ballungsräume Köln, Aachen, Warstein, Grevenbroich und Leipzig die 2007 von Deutschland beantragte befristete Ausnahmegenehmigung von der verpflichtenden Einhaltung der PM10-Grenzwerte aus. Die EU- Kommission geht davon aus, dass die Grenzwerte bis zum Ablauf der Frist erreicht werden. Für Feinstaub (PM 10) gelten zwei verbindliche Grenzwerte. Die durchschnittliche Jahreskonzentration von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter und eine Tageskonzentration von 50 Mikrogramm, die höchsten 35 Mai in einem Jahr überschritten werden darf.
Wechselkennzeichen
Bis Mitte 2011 soll – wie auch in Österreich und in der Schweiz – das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt werden. Bisher vorgesehen ist, dass bis zu drei Fahrzeuge allerdings nur wechselweise mit einem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Die nicht genutzten Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sich nach dem Fahrzeug mit der teuersten Versicherungsprämie richten; die Kaskoversicherung bleibt fahrzeuggebunden und muss für jedes Fahrzeug gesondert abgeschlossen werden. Es sollen nur Fahrzeuge derselben Kategorie auf ein Wechselkennzeichen laufen können, d.h. ein PKW kann z.B. nicht mit einem Motorrad kombiniert werden. Unklar ist derzeit auch noch die Frage nach der Besteuerung der einzelnen Kfz.
Winterreifenpflicht
Die Neufassung der Winterreifenpflicht passierte am 26.11.2010 den Bundesrat. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen fährt, unterliegt der Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a Straßenverkehrsordnung. Welche Wetterverhältnisse als winterlich einzustufen sind, kann nun in der StVO nachgelesen werden: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte. Als Winterreifen werden Reifen mit der Bezeichnung M+S (= Matsch + Schnee) anerkannt. Auch viele Ganzjahresreifen sind mit dem M+S – Symbol ausgestattet.
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sind deutlich angehoben. Das Fahren ohne Winterreifen trotz winterlicher Verhältnisse wird mit 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen neben dem Punkt 80 Euro Bußgeld an.
Zuletzt: Neues im Ausland
Bei Fahrten ins benachbarte Ausland sind stets die vor Ort geltenden Regeln zu beachten. Diese können trotz EU-Vorgaben unterschiedlich sein:
- Italien
Während im Aosta -Tal bereits seit längerem eine Winterreifenpflicht zwischen dem 15. Oktober und dem 1. März gilt, hat jetzt auch die Provinz Mailand per Dekret Winterreifen für alle Fahrzeuge zwischen dem 15. November und dem 31. März vorgeschrieben. Statt der Winterreifen sind ausnahmsweise auch Schneeketten erlaubt, die bei Bedarf montiert werden können. Das Tempolimit mit Schneeketten liegt bei 50 km/h.
- Serbien
Bislang sind zwischen dem 1. November und dem 1. April Winterreifen nur auf den beiden Antriebsrädern oder Sommerreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm vorgeschrieben. Schneeketten müssen mitgeführt und bei Bedarf oder Anordnung durch Verkehrsschild aufgezogen werden. Ab dem 1. November 2011 müssen auch im Ausland zugelassen Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW) und N1 (Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zGG) auf allen Rädern mit Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein. Schneeketten sind mitzuführen und müssen soweit angeordnet oder können bei geschlossener Schneedecke verwendet werden. Das Mitführen von Schneeschippen ist nur für Busse und LKW obligatorisch.
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