AvD-Autokorso-"Lexikon" zur Fußball-WM 2010

"Kletterpartien" im Cabrio sind verboten und gefährlich. © Allianz
- Im Siegestaumel keine unnötigen Risiken eingehen
- Anschnallen ist Pflicht: Keine abenteuerlichen Kletterpartien im Cabrio
- Alkohol vernebelt Autokorso-Vergnügen und ist am Steuer immer tabu
Frankfurt am Main, 1. Juni 2010: Kurz vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2010 präparieren viele Fans bereits ihre Autos, rüsten sie um zu schwarz-rot-goldenen Fanmobilen und sehnen den ersten Autokorso herbei. Der kommt so sicher, wie der erste Sieg der deutschen Elf. Beziehungsweise feiern auch andere Nationalitäten gerne Stoßstange an Stoßstange. So bildeten während der vergangenen WM und EM beispielsweise auch viele griechisch-, italienisch-, kroatisch- oder türkischstämmige Mitbürger Autokorsos. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) appelliert, dabei immer die Verkehrssicherheit im Blick zu behalten und trotz aller verständlichen Euphorie keine unnötigen Risiken einzugehen.
Die Polizei nutzt zwar erfahrungsgemäß ihren Ermessensspielraum und verhängt seltener Verwarnungs- oder Bußgelder, als streng nach Straßenverkehrsordnung sein müsste. Dennoch sollten die Feiernden im Autokorso die Verkehrsregeln und die StVO – zur eigenen Sicherheit – immer beachten. Bereits § 1 der StVO besagt: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Bei allzu riskanten Manövern können die Teilnehmer eines Autokorsos unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangt werden.
Mehrmaliges Hin- und Herfahren
Eigentlich ist unnötiges bzw. unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft nicht erlaubt, kann als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 20 Euro geahndet werden. Dies regelt § 30 der StVO: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. … Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden." Bis zu einer gewissen Grenze toleriert die Polizei jedoch meist das quasi "unnütze" Cruisen und koordiniert den Autokorso auch vielerorts. Wichtig ist deshalb, den Anweisungen der Ordnungshüter Folge zu leisten. Wer dies nicht tut, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. (§ 36 StVO: "Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.")
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Der AvD sorgt für Mobilität und Sicherheit auf allen Straßen - rund eine Million Mitglieder vertrauen derzeit auf seine Dienste. Anerkannt gute Pannenhilfe leistet eine Fahrzeugflotte, die vom AvD gemeinsam mit seinem Partner Allianz Versicherungs-AG CO2-neutral gestellt wird – als ein Baustein eines innovativen Sicherheitsnetzes, das gerade erst um die modernste Unfallrettungstechnologie erweitert wurde: die schnelle Notfallortung über mobile Endgeräte mit Hilfe von GPS, die der AvD seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit dem LifeService 112-System der Allianz OrtungsServices GmbH anbieten wird. Und nicht nur im Notfall ist der Club präsent, alltäglich ist er für seine Mitglieder positiv erlebbar, mit vielfältigen Serviceleistungen zu Vorteilskonditionen, ob rund ums Auto, bei Reisen oder einfach beim täglichen Einkauf.
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