Kfz-Steuer
Grundsätzliches zur Kfz-Steuer
- Steuerwechsel: Für Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, gilt eine neue Abgabenberechnung, die sich neben dem Hubraum auch am Kohlendioxid-Ausstoß bemisst.
- Politische Ziele: Hinter der Neuregelung steht laut Bundes- und EU-Behörden die Absicht, schädliche Klimaeinflüsse stärker in die KFZ-Steuer einzubeziehen.
- Treibhausgas Kohlendioxid: Der PKW-Verkehr ist in Deutschland für 13 Prozent aller CO2-Emissionen ursächlich. Kohlendioxid ist weltweit zu etwa 60 Prozent für den vom Menschen verursachten Treibhauseffekt verantwortlich.
- Die Kohlendioxid-Emissionen richten sich direkt nach dem Spritverbrauch. Pro Liter Benzin werden 2.380 Gramm ausgestoßen, beim Diesel sind es 2.650 Gramm. Dieser Wert wird durch den Katalysator nicht beeinflusst.
- Jährliche Einnahmen: Bisher nahm der Bund circa neun Milliarden Euro KFZ-Steuer pro Jahr ein; bei einem Fahrzeugbestand von rund 55 Millionen Fahrzeugen entspricht dies 164 Euro pro Auto. Die anfallenden Beträge kommen seit Juli 2009 dem Bund zugute, der den Ländern dafür eine Ausgleichszahlung in Höhe von 8,99 Milliarden Euro leistet.
- Motorräder: Sie sind von der Kfz-Steuerreform nicht betroffen. Für sie gilt ein Steuersatz von 1,84 Euro je angefangene 25 ccm Hubraum, der seit 1955 unverändert ist.
- Trikes: Obwohl sie vom Konzept einem Motorrad ähneln, werden sie von den Finanzbehörden als PKW eingestuft.
- Quads: Die Steuerbelastung ist von der Art der Zulassung abhängig.
- Historisches: In Darmstadt erhoben die Behörden bereits 1899 eine erste KFZ-Steuer in Form einer Luxusabgabe. Das später eingeführte System mit Hubraumstaffelung, das bis heute gilt, verdankt seinen Ursprung der Tatsache, dass die Höchstleistung der Autos früher nicht zuverlässig messbar war. Die Behörden gingen deshalb von der Faustregel aus, dass großvolumige Fahrzeuge auch mehr PS hatten. Da dies jedoch nicht immer zutraf, schon gar nicht bei den später aufkommenden Triebwerken mit Turbo oder Kompressor-Aufladung, ergaben sich vielfach Ungerechtigkeiten. Um die deutsche Autowirtschaft und die Mobilität der Bürger zu verbessern, setzten die Nationalsozialisten ab 1933 bis Kriegsende die KFZ-Steuer komplett aus. Ab 1985 wurde aus Umweltschutzgründen das Zusatzkriterium der Schadstoffgruppen eingeführt.