AvD Tipps für Autokorso

- Im Siegestaumel keine unnötigen Risiken eingehen
- Anschnallen ist Pflicht: Keine abenteuerlichen Kletterpartien im Cabrio
- Alkohol vernebelt Autokorso-Vergnügen und ist am Steuer immer tabu
Sobald es um Meisterschaften im Fußball geht präparieren viele Fans bereits ihre Autos, rüsten sie um zu schwarz-rot-goldenen Fanmobilen und sehnen den ersten Autokorso herbei. Der kommt so sicher, wie der erste Sieg der deutschen Elf. Beziehungsweise feiern auch andere Nationalitäten gerne Stoßstange an Stoßstange. So bilden meist auch viele griechisch-, italienisch-, kroatisch- oder türkischstämmige Mitbürger Autokorsos. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) appelliert, dabei immer die Verkehrssicherheit im Blick zu behalten und trotz aller verständlichen Euphorie keine unnötigen Risiken einzugehen.
Die Polizei nutzt zwar erfahrungsgemäß ihren Ermessensspielraum und verhängt seltener Verwarnungs- oder Bußgelder, als streng nach Straßenverkehrsordnung sein müsste. Dennoch sollten die Feiernden im Autokorso die Verkehrsregeln und die StVO – zur eigenen Sicherheit – immer beachten.
Bereits § 1 der StVO besagt: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Bei allzu riskanten Manövern können die Teilnehmer eines Autokorsos unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangt werden.
Mehrmaliges Hin- und Herfahren
Eigentlich ist unnötiges bzw. unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft nicht erlaubt, kann als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 20 Euro geahndet werden. Dies regelt § 30 der StVO: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. … Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden." Bis zu einer gewissen Grenze toleriert die Polizei jedoch meist das quasi "unnütze" Cruisen und koordiniert den Autokorso auch vielerorts.
Wichtig ist deshalb, den Anweisungen der Ordnungshüter Folge zu leisten. Wer dies nicht tut, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. (§ 36 StVO: "Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.")
Unmotiviertes Hupen
Das beim Autokorso obligatorische Hupen ist streng genommen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit – genauso wie die Lichthupe oder die Warnblinkanlage einzusetzen. Laut § 16 StVO darf "Schall und Leuchtzeichen nur geben, wer sich und andere gefährdet sieht". Dementsprechend könnten theoretisch ebenfalls Verwarnungsgelder verhängt werden (5-10 Euro). Dies tut die Polizei jedoch meist erst dann, wenn die Nachtruhe der Anwohner empfindlich gestört wird.
Geringer Sicherheitsabstand
Im Autokorso besteht ein nicht unerhebliches Auffahrunfallrisiko, man sollte immer mit unvorhersehbaren Fahrmanövern der Mitfeiernden rechnen. Der AvD empfiehlt deshalb, der Stoßstange des Vordermanns im Autokorso nicht zu nahe zu kommen und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Blech- und sonstige Schäden können die Siegeslaune deutlich trüben. Passiert infolge zu geringen Abstands ein Unfall, kann dies u.a. ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich ziehen. (§ 4 StVO: "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund bremsen.")
Gurtpflicht
Bitte anschnallen – gilt natürlich auch im Autokorso. (§ 21a StVO: "Vorgeschrieben Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.") Zudem appelliert der AvD, auf den angestammten und vorgesehenen Plätzen sitzen zu bleiben und beispielsweise zu vermeiden, sich - Fahne oder Schal schwenkend - allzu weit aus dem Autofenster zu lehnen. Dies ist gefährlich und kann zudem mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro geahndet werden. Insbesondere mitfahrende Kinder sollten gesichert werden. Fehlt die Sicherung, droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch die im Autokorso immer besonders beneideten Cabrio-Mitfahrer, sollten sich nicht zu riskanten Kletterpartien verleiten lassen - zur eigenen Sicherheit. Ein Sturz aus dem Cabrio – bzw. Autofenster oder Schiebedach - kann verheerende Folgen haben. Sollte das Cabrio mit zu vielen Personen besetzt sein, sind Bußgelder von bis zu 80 Euro sowie drei Punkte in Flensburg möglich. (§ 23 StVO = "Der Fahrzeugführer muss dafür sorgen dass das Fahrzeug, …, sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.")
Fanschals und Fahnen
Fahnen und Schals zu schwenken beziehungsweise am Auto anzubringen, ist grundsätzlich erlaubt – sofern die Fandevotionalien nicht die Sicht beeinträchtigen. Darauf sollte der Fahrer zur eigenen Sicherheit immer achten, sonst ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro möglich. (§ 23 StVO: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör … nicht beeinträchtigt werden")
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer ist immer tabu. Deshalb appelliert der AvD, sich nur nüchtern mit einem Fahrzeug in einen Autokorso zu begeben. Wenigstens die Fahrer sollten im ausgelassenen 'Feierchaos' alle Sinne geschärft und optimale Reaktionszeiten haben. Der AvD weist darauf hin, dass sich ein Fahrer bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen kann - wenn ihm ein Fahrfehler unterläuft oder er sogenannte Ausfallerscheinungen zeigt. Ohne Ausfallerscheinungen drohen ab 0,5 Promille am Steuer ein hohes Bußgeld (ab 500 Euro) und ein Fahrverbot - neben Punkten in Flensburg. Ab 1,1 Promille wird der Führerschein immer entzogen und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Haftung
Theoretisch müsste jeder Autokorso als Veranstaltung angemeldet werden (siehe § 29 StVO: "Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird;…" sowie § 30: "Veranstaltungen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören könnten.") . Dann müsste der jeweilige Veranstalter dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Dieser Veranstalter würde dann auch für die Schäden haften, die entstehen, weil sogenannte 'Pflichten gegenüber den Teilnehmern' verletzt wurden. Falls also z.B. Verkehrssicherungspflichten verletzt würden oder die Veranstaltung nicht so ablaufen würde, wie geplant. In der Regel bilden sich Autokorsos in WM-Zeiten jedoch spontan und unorganisiert – insofern ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und haftet dementsprechend auch für sich selbst. So springt die Haftpflichtversicherung beispielsweise ein, wenn sich ein Schal oder eine Fahne löst und dadurch ein Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht wird. Falls sich der Verursacher allerdings nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten selbst für den Schaden aufkommen. Wurde für das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, springt diese ein. Der Autobesitzer muss dann jedoch damit rechnen, in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden und künftig eine höhere Prämie zahlen zu müssen. Je nach Schadenshöhe ist es also nicht immer sinnvoll, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.