Im Focus
Sicht ist Pflicht - im ganzen Jahr!
Ohne Sicht, darf – unabhängig von der Jahreszeit - nicht gefahren werden. Nach § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Auch wenn nach Bußgeldkatalog (Nr. 107.1) bei Verstößen hier nur 10 Euro Strafe vorgesehen sind, können die Konsequenzen fehlender oder beeinträchtiger Sicht vielfältig und schwerwiegend sein. Neben der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer wird z.B. auch der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung gefährdet.
Im Winter ist es oft kein Vergnügen, in Kälte und Dunkelheit verschneite oder vereiste Scheiben frei zu kratzen. Doch sollte Zeit dafür sein. In eine Eis- oder Schneeschicht gekratzte Gucklöcher reichen nicht aus, denn der Fahrer muss bei allen Witterungsverhältnissen ein ausreichendes Sichtfeld haben. Dass eine vereiste Windschutzscheibe durch die Wagenheizung während der Fahrt auftaut, ist zu spät und kostet mindestens ein Verwarngeld von 10 Euro. Vereiste Autoscheiben müssen vor Fahrtbeginn vom Eis befreit werden. Bei vereister Heckscheibe reicht allerdings ein zweiter einsehbarer und funktionsfähiger Außenspiegel aus, um die notwendige Sicht nach hinten zu gewährleisten (OLG Karlsruhe, Az.: 3 Ss 12/86).
In allen Jahreszeiten können aber auch ganz einfach verschmutzte Fahrzeugscheiben zum Sicherheitsrisiko werden. Vor Allem, wenn die Wischerblätter in keinem guten Zustand sind und Schlieren hinterlassen, die Scheibenwaschanlage nicht ausreichend oder ohne entsprechende Zusätze wie u.a. Frostschutzmittel befüllt ist. Verschmutzungen fördern Streulicht und damit Blendeffekte. Insbesondere die Windschutzscheibe sollte daher regelmäßig und gründlich von Insekten und anderen Verschmutzungen gereinigt werden, um riskante Fahrten quasi im Blindflug zu vermeiden.
Fett- und Schmutzablagerungen können jedoch auch auf den Innenseiten der Autoscheiben – z.B. durch das Fahrzeuggebläse gefördert – entstehen. Sie können wie ein Grauschleier wirken und die Sicht gefährlich beeinträchtigen. Einfacher handelsüblicher Glasreiniger reicht in der Regel aus, um den Durchblick wieder herzustellen, der für eine Teilnahme am Straßenverkehr notwendig ist.