Freie Fahrt für Caravaner mit dem B 96-Führerschein
Camper, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, hatten bislang mit einer gravierenden Einschränkung zu kämpfen: Mit dem erworbenen B-Führerschein durften nur Gespannkombinationen, also Caravan und Zugfahrzeug, bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Das hat die Auswahl für Caravan und Zugfahrzeug heftig eingeschränkt. Dies hat sich mit Beginn des Jahres 2013 geändert. Seit Januar werden die neuen B-96 Führerscheine angeboten. Sie ermöglichen es ihren Inhabern, Kombinationen aus Caravan und Zugfahrzeug bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren zu dürfen. Das bedeutet dann auch für Camper, die heute um die 30 Jahre alt sind, dass sie künftig ihre rollende Traumwohnung aus rund 90 Prozent aller auf dem Markt angebotenen Möglichkeiten auswählen und auch mit attraktiven, familientauglichen Zugfahrzeugen kombinieren können. Der reguläre BE-Führerschein ist seit Januar 2013 nur noch für schwere Tandemachser notwendig, die ungefähr zehn Prozent des Bestands auf dem Markt ausmachen. Darauf weist der Deutsche Camping-Club (DCC) hin.
Der B 96-Führerschein kann von jedem Interessenten ohne eine praktische oder theoretische Prüfung erworben werden. Voraussetzung ist eine mindestens siebenstündige Fahrschulung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Bei den praktischen Übungen werden unter anderem Gefahrenbremsung, Ausweichen von Hindernissen und das Rangieren und Einparken geübt. Den Abschluss bildet eine einstündige Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers. „Wir begrüßen diese Entwicklung sehr, die der Herstellerverband CIVD maßgeblich beeinflusst hat“, freut sich DCC-Präsident Karl Zahlmann. „Dank dieses Engagements ist sichergestellt, dass Urlaub mit dem Caravan für alle Altersgruppen möglich bleibt und jeder Interessent einen vergleichbaren Zugang zu den umfassenden Möglichkeiten auf dem Freizeitfahrzeugmarkt hat“, fasst Zahlmann zusammen.
Die Schulung wird von Automobilclubs und Fahrschulen angeboten. Der Fahrschüler erhält eine Bestätigung seiner Teilnahme und damit den Führerschein. Achtung: Der B 96-Führerschein ist nicht notwendig für diejenigen, die den „alten“ Führerschein Klasse 3 besitzen. Sie können auch weiterhin jede mögliche Pkw-Caravan-Kombination fahren.