Auch im Ausland auf das "Punktekonto" achten!
Deutsche Kraftfahrer sollten im Ausland begangene Verstöße gegen Verkehrsregeln nicht "auf die leichte Schulter" nehmen. Nicht nur, weil nach EU-Wille Geldbußen in Verkehrssachen in fast jedem Mitgliedstaat vollstreckt werden können, sondern weil mittlerweile eine ganze Reihe von Ländern Punktsysteme eingeführt haben. Alle diese Systeme haben zwar das Ziel gemeinsam, Mehrfachtäter oder wie es österreichisch heißt "Hochrisikolenker" abzuschrecken und die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen.
Dennoch sind sie auch unterschiedlich: In Italien oder Spanien werden Punkte von einem Punkteguthaben abgezogen, während sie in Deutschland bei Verstößen addiert werden. In Österreich heißt das Ganze Vormerksystem und sieht nicht nur Aufbaukurs oder verkehrspsychologische Beratung wie nach deutschem Modell vor, sondern je nach Art der Verstöße kann eine Nachschulung durch den Psychologen, eine Perfektionsfahrt bzw. ein Fahrsicherheits- oder Ladungssicherheitskurs angeordnet werden.
Während in Deutschland gesammelte Punkte nach zweieinhalb Jahren wieder aus dem Register getilgt werden, müssen Italiener 3 Jahre darauf warten, dass durch Verkehrstaten vom "Konto" abgezogene Punkte wieder aufgefüllt werden – unabhängig allerdings von einem Bonus, wenn freiwillig Spezialkurse besucht werden. Ab 20 Minuspunkten ist in Italien auch für ausländische Fahrer das System ausgereizt: die Fahrerlaubnis wird für mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre entzogen. Nicht nur Italienfans sollten besondere Sorgfalt walten lassen, denn allein schon die fehlende Sicherung durch einen Sicherheitsgurt führt zu einem Abzug von 5 Punkten!
Das Nachbarland Schweiz geht seit einigen Jahren bei Verkehrsübertretungen mit einem „Kaskadensystem“ gegen wiederholte Übertretungen von einigem Gewicht vor. Die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt sich bei jeder neuen Tat. Die zu verhängenden Bußen und Strafen sind dabei seit 2012 deutlich angehoben worden.
Ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug gilt in dem Land, in dem es ausgesprochen worden ist. Auch einer Beschlagnahme oder Einziehung vor Ort, die vor allem in Frankreich und Italien vorkommen, sind auf deutschem Staatsgebiet nicht gültig. In Frankreich sollte man sich die Beschlagnahme bescheinigen lassen. In Italien erlauben es die Behörden oft noch bis zu Ferienort oder zur Grenze zu fahren.
Im Ausland „erworbene“ - oder abgezogene – Punkte werden nicht im Flensburger Fahreignungsregister erfasst.

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