Teil5: Gebrauchtwagen kaufen und verkaufen
Der richtige Umgang mit Nummernschildern beim Autokauf
Auf öffentlichen Straßen sind in jedem Fall Nummernschilder notwendig. So gelangt der neue Wagen vom Verkäufer vorschriftsmäßig nach Hause.
Wer den Fahrzeugbrief schon vor der Fahrzeugübernahme in Händen hält, sollte sich bei der Zulassungsstelle gleich die endgültigen Nummernschilder besorgen. Notwendig sind bei einem Neufahrzeug
- Personalausweis/Reisepass des Halters,
- bei Abholung durch eine dritte Person zusätzlich eine Vollmacht, der Kraftfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2),
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- sowie die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer.
Bei gebrauchten Fahrzeugen zusätzlich der Fahrzeugschein, AU- und HU-Bescheinigung, nicht jedoch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
In allen anderen Fällen ist ein spezielles Überführungskennzeichen notwendig, das es ebenfalls bei der Zulassungsstelle gibt. Für die Beantragung ist eine Versicherungsdeckung notwendig sowie folgende Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass des neuen Fahrzeughalters (ggf. auch Vollmacht, wenn eine andere Person zur Abholung geschickt wird) und
- der Fahrzeugbrief, (alternativ Zulassungsbescheinigung Teil II oder Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Ersteigerungsnachweis oder vergleichbare Erwerbsunterlagen).