125 Jahre AvD | Bis zu 100% auf AvD HELP PLUS Tarife | Wir feiern. Sie sparen.
Logo avd small
Logo des Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
AvD Pressemeldung - AvD auf dem 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar
Pressemitteilung - 12.01.2024 - 10min. Lesezeit

AvD auf dem 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar

In Arbeitskreisen (AK) diskutieren Experten aktuelle Fachthemen aus allen Bereichen des Verkehrsrechts.

  • Vom 24. Januar bis 26. Januar 2024
  • Experten aus allen Gebieten des Verkehrsrechts diskutieren Fachthemen
  • AvD nimmt zu den Themen der Arbeitskreise Stellung

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) ist auf dem 62. Deutschen Verkehrsgerichtstag, vom 24. bis 26. Januar 2024 in Goslar präsent. In Arbeitskreisen (AK) diskutieren Experten aktuelle Fachthemen aus allen Bereichen des Verkehrsrechts. Der AvD beteiligt sich vor Ort an den Diskussionen und nimmt zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.

AK I: AvD gegen Einziehung von Täterfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrten

Der Arbeitskreis will die Frage diskutieren, ob bei Trunkenheitsfahrten oder solchen unter Drogeneinfluss die Einziehung des genutzten Fahrzeuges ermöglicht werden sollte. Dafür existiert derzeit keine Regelung im Strafgesetzbuch (StGB). Lediglich in einigen europäischen Rechtsordnungen gibt es entsprechende Bestimmungen. Bisher werden in Deutschland bei der Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz in gravierenden Fällen die Einziehung des Tatfahrzeugs angeordnet. Die gleiche Maßnahme aufgrund einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen scheitert nach Auffassung der Gerichte und Fachjuristen daran, dass das vom Täter geführte Kraftfahrzeug notwendige Voraussetzung ist, um die Tat zu begehen und kein sogenanntes Tatmittel ist.

Der AvD wendet sich gegen Pläne Fahrzeuge auch bei Trunkenheitsfahrten einziehen zu können. Die im Verkehrsregister dazu eingetragenen Verurteilungen und Führerscheinmaßnahmen haben in den letzten Jahren nicht in einem Maße zugenommen, die eine zusätzliche Nebenstrafe rechtfertigt. Der ausgesprochene Entzug eines Führerscheins ist aus Sicht des AvD nach der derzeitigen Gesetzeslage sachgerecht, da sie bei Verurteilung nach einer Drogen- oder Alkoholfahrt verhängt, für Betroffene spürbar sind und langandauernd in die Lebensgestaltung eingreifen. Bei festgestellten hohen Alkoholisierungsgraden und bei Fahruntüchtigkeit aufgrund von Drogenkonsum ist vom Betroffenen vor einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis überdies eine positive medizinisch psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Schutz der Allgemeinheit vor der Zulassung ungeeigneter Kraftfahrer zum Führen eines Autos ist nach Meinung des AvD jetzt schon ausreichend sichergestellt.

AK II: AvD für Ersatzes von Haushaltsführungsschaden durch Rechtsvorschrift

Wer durch einen Unfall verletzt wurde, kann auch Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens verlangen. Ist der Verletzte aufgrund seiner unfallbedingten Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, den eigenen Haushalt zu führen, steht ihm dafür eine Entschädigung zu. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Frage, wie der zu entschädigende Bedarf sachgerecht ermittelt werden kann. Der Aufwand für die Ermittlung ist sowohl für die Rechtsvertreter der Verletzten als auch für die Gerichte sehr hoch.

Art und Umfang der zu erledigenden Arbeiten differieren sehr stark. Häufig gibt es als Ausgangspunkt nur die Angaben der Betroffenen und Angehörigen für die notwendigen Feststellungen. Der AvD macht darauf aufmerksam, dass auch schwerstverletzten Unfallopfern neben den unmittelbaren Betreuungs- und Pflegeaufwendungen Ersatz für Aufwendungen der sonstigen Haushaltsführungen zustehen kann.

Der AvD ist der Auffassung, dass die persönlichen Lebensverhältnisse, die sehr verschieden sein können – vom Singlehaushalt, über Partnerschaften oder Hausgemeinschaften – für die Bewertung entscheidend sind. Einzubeziehen sind selbstverständlich auch der Heilungsverlauf und Veränderungen der Anzahl der Personen im Haushalt. Um langwierige Auseinandersetzungen um eine korrekte Bestimmung zu vermeiden, setzt sich der AvD dafür ein, die vorhandenen typisierenden Tabellenwerke zur Bestimmung des Aufwandes der Haushaltsführung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. In einigen europäischen Nachbarländern gibt es vergleichbare Ansätze. Um die tabellarischen Festlegungen zum Umfang und der Höhe des Schadenersatzes aktuell zu halten, sollte ein Expertengremium aus Medizinern, Arbeits- und Haushaltswirtschaftlern sowie Fachleuten der Versicherer und anwaltliche Vertreter der Betroffenen regelmäßig das Regelwerk verbindlich überarbeiten.

Der Anspruch auf Entschädigung der Betroffenen ist aus Sicht des AvD mit der freien Wahl darüber verbunden, ob eine Haushaltshilfe eingestellt oder Geld ausgezahlt wird.

Der AvD rät Betroffenen und ihren Angehörigen bei Unfällen mit Personenschäden sich immer an spezialisierte Anwälte zu wenden, die sich um eine umfassende Durchsetzung der Ansprüche kümmern. AvD Mitglieder können sich an kompetente AvD Vertrauensanwälte wenden. Der Club gibt zu bedenken, dass schwere Unfälle das Leben der Verletzten und ihrer Angehörigen von heute auf morgen grundlegend verändern.

AK III: AvD will Aufzeichnung der MPU-Gespräche

Fahreignungsgutachten auf Grundlage ärztlicher oder medizinisch-psychologischer Expertise dienen der Vorbereitung und Unterstützung der behördlichen Entscheidungsfindung. Die Frage, inwieweit eine Führerscheinstelle die vorgelegten Gutachten überprüfen sollen oder dürfen ist über Kriterien an deren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit hinaus nicht detailliert geregelt.

Der AvD ist zwar der Meinung, dass die MPU als Hilfsmittel bei der Entscheidung über den Bestand oder Erhalt einer Fahrerlaubnis nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden soll. Denn die MPU ist – korrekt und adäquat angewandt – durchaus ein taugliches Mittel für die Fahrerlaubnisbehörden, ihrem Auftrag gerecht zu werden, diejenigen Personen vom Verkehr auszuschließen, die anderen zur Gefahr werden (können). Dieses Mittel muss aber verhältnismäßig eingesetzt werden.

Der behördlichen Verwaltungspraxis wäre sehr geholfen, wenn ein bundesweit geltender Fragenkatalog für die wesentlichen Untersuchungsanlässe vorliegen würde. Dieser ergänzt mit Auslegungshilfen für Führerscheinstellen als Gegenstück die Begutachtungsleitlinien für Gutachter. Damit ist sichergestellt, dass die Behörde die Ergebnisse der medizinischen und psychologischen Exploration für die eigene Entscheidung über die Fahreignung auch korrekt verwertet und nicht die eigene Auffassung anstelle der Befunde der Fachleute setzt.

Die fachlichen Standards der MPU sollten nach Auffassung des AvD auf die ärztlichen und fachärztlichen Begutachtungen mit vergleichbaren Regelwerken übertragen werden. 

Der AvD fordert im Interesse der Betroffenen, die psychologischen Gespräche grundsätzlich verpflichtend mitzuschneiden. Tonaufzeichnungen der ärztlichen und psychologischen Untersuchungsgespräche können die Transparenz der Fahreignungsbegutachtung erhöhen. Diese sind dem schriftlichen Gutachten beizufügen und immer zuerst dem Probanden zugänglich zu machen. Dieser muss das ausschließliche Recht behalten, das Ergebnis der Führerscheinstelle weiterzuleiten. Aus Sicht der Betroffenen gehört nach Auffassung des AvD hinzu, dass ihm ein Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Abgabe einer MPU zusteht.

AK IV: AvD hält bei Punktehandel aktuelle Rechtslage für ausreichend

Diskutiert wird im Arbeitskreis das Problem des „Punktehandels“. Meist vorbelastete Kraftfahrer überlassen es im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Unbeteiligten sich als Fahrer zu benennen. Damit sollen ein Fahrverbot und weiterer Punkteeintrag beim eigentlichen Fahrer vermieden werden. Das ist nach geltender Rechtslage nicht selten straflos. Der Vorwurf einer falschen Verdächtigung trifft z. B. nicht denjenigen, der sich selbst benennt. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn ein anderer bezichtigt wird. Dieser „andere“ muss zudem eine real existierende Person sein.  Zudem ist eine Ordnungswidrigkeit keine „Straftat“ im Rechtssinne, deren Begehung vorgetäuscht wird.

Der AvD fordert Betroffene auf, in einer Anhörung keine falschen Angaben zu machen. Es hängt vom Aussageverhalten ab, ob die weitergegebenen Informationen selbst zum Gegenstand von Ermittlungen von Polizei und Strafverfolgungsbehörden werden. Denn es ist wahrscheinlich, dass aufgrund ins Auge fallender Ungereimtheiten Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen die nicht korrekte Ausführungen machenden Aussagenden eingeleitet werden. Der AvD rät beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbotsandrohung und Punktefolge davon ab, den Anhörungsbogen zu beantworten. Besser ist es, man beauftragt einen Rechtsanwalt. Dieser kann die Erfolgsaussichten nach Akteneinsicht beurteilen und eine Strategie entwerfen, nach der weiter vorgegangen wird. AvD Mitglieder können sich in solchen Fällen spezialisierte Vertrauensanwälte des Clubs benennen lassen.

Der AvD ist der Meinung, dass die beschriebenen Strafandrohungen ausreichen, um das Problem eventueller Falschaussagen wirksam bekämpfen zu können.

AK V: AvD will nach Unfallflucht Geschädigte nicht benachteiligt sehen

Der Verkehrsgerichtstag greift die Diskussionen um Sinn oder Unsinn der Vorschrift über die Fahrerflucht wieder auf. Justizminister Buschmann hatte im Sommer 2023 einen neuen Vorschlag gemacht. Danach soll bei Unfällen ohne Personenschaden das unerlaubte Entfernen lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Um sicherzustellen, dass niemand auf seinem Schaden sitzenbleibt, soll es Meldestellen geben. Lediglich wer Personenschäden verursacht, ohne sich zu erkennen zu geben, soll noch strafrechtlich belangt werden können.

Der AvD ruft alle Kraftfahrer dazu auf, nach allen Schadenereignissen, an denen das eigene Fahrzeug beteiligt war, vor Ort mit Beteiligten die notwendigen Daten auszutauschen. Das gilt umso mehr bei schweren Unfällen mit verletzten Personen. Kaum jemand kann vor Ort bei Sachschäden abschätzen, ob ein Bagatellschaden vorliegt, so dass ein Verbleiben an der Unfallstelle zur Vorbereitung der Schadenregulierung sowie eine Meldung bei der Polizei unbedingt anzuraten ist.

Der AvD geht davon aus, dass aufgrund der modernen Kommunikationstechnik – nahezu jeder hat mittlerweile ein Mobiltelefon - die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht ohne allzu große Wartezeiten oder Verzögerung erfüllbar ist.

Ziel muss die zweifelsfreie Feststellung der Beteiligten sowie der Ursache des Hergangs eines Unfalls sein. Einschlägige Statistiken weisen immer noch erschreckend hohe Fallzahlen aus – mit finanziellen Folgen für Geschädigte, auch bei Sachschäden.

Für die Beurteilung, ob die Fahrerlaubnis entzogen werden muss, ist im § 69 StGB über eine Anhebung der Schwelle eines „bedeutenden Schadens“ angesichts heutiger Reparaturpreise von Fachwerkstätten nachzudenken. Zudem ist dort beim geforderten Wissen des Täters um die Schäden sinnvoll, seine technischen Möglichkeiten zur Kommunikation vor Ort mit einzubeziehen.

Der AvD ist dafür, dem Täter eine Brücke zurück in die Legalität zu bauen, damit sich die Zahl der gemeldeten Schadenfälle zugunsten der geschädigten Beteiligten erhöht.

AK VI: AvD: Zeugenbeweis durch Geschädigten auch bei Vorschäden

Nach einem Unfall stellt sich oft die Frage, ob die eingetretenen Schäden schon vorhanden waren, oder vom Zusammenstoß herrühren. Nahezu jedes gebrauchte Fahrzeug weist kleinere oder größere Vorschäden auf. Der AK befasst sich mit den technischen und rechtlichen Fragen, die sich dabei in der Schadensregulierung stellen.

Der AvD tritt dafür ein, die Anforderungen an den Geschädigten, den eingetretenen Schaden darzulegen und zu beweisen, nicht zu überspannen. Er hat nach der Rechtsprechung die Pflicht, Ursache und Höhe der fremdverursachten Unfallschäden zu belegen. Das kann im Einzelfall für den Betroffenen schwierig sein, wenn etwa das Fahrzeug kurz vor dem Zusammenstoß erst gebraucht gekauft wurde. Wurde in einem solchen Fall bei der Begutachtung oder Reparatur ein Vorschaden festgestellt, erkannten bisher viele Obergerichte nur dann Ersatz zu, wenn der Altschaden umfangreich dargelegt werden konnte. Allerdings stehen dem häufig die kurze Besitzzeit und fehlende Angaben des Verkäufers entgegen.

Der AvD begrüßt deshalb die kürzlich erfolgte Klarstellung des Bundesgerichtshofes (BGH), der dem Geschädigten erlaubt, Aufklärung über Altschäden auch per Zeugenbeweis nachzuweisen.

Der AvD ist dafür, dass dem Verbraucher die freie Wahl des Gutachters und der zu beauftragenden Werkstatt bleibt. Diese hat die Reparaturmöglichkeiten nach technisch anerkannten Reparaturmethoden zu bewerten. Das betont auch die Rechtsprechung. Ersetzt werden muss immer nur der erforderliche Aufwand.

Der AvD ist der Auffassung, dass eine effiziente und an den Ansprüchen des Geschädigten orientierte Abwicklung durch die Versicherungswirtschaft die beste Beschleunigung jeder Schadenabwicklung darstellt. Die weiter hohe außergerichtliche Abwicklungsquote spricht für ein funktionierendes System.

AK VII: AvD fordert bessere Rechte bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel

Immer mehr Reisen werden unter Nutzung unterschiedlichster Verkehrsmittel organisiert und gebucht. Treten Störungen wie Verspätungen oder Annullierungen auf, gelten unterschiedliche Rechtsvorschriften für Bahn-, Bus-, Schiffs- und Luftverkehr. Die EU-Kommission hatte im November 2023 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der erstmals Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die auf einer Reise verschiedene Verkehrsmittel (Busse, Züge und Flugzeuge) nutzen, enthält. Der Arbeitskreis diskutiert die Ausgestaltung von Passagierrechten, auch mit Blick auf den europäischen Gesetzesvorschlag.

Der AvD begrüßt das Bemühen, mit den neuen Vorschriften Lücken im Schutzniveau für Passagiere zu schließen und deren Rechte zu verbessern. Dazu gehört aus Sicht des Clubs eine genügende Informationsbereitstellung für Passagiere durch Beförderer und Vermittler vor dem Kauf. Im Kern müssen die Fahrgäste wissen, ob das Ticket für eine Fahrt von mehreren mit verschiedenen Verkehrsmitteln einen einzigen multimodalen Vertrag darstellt und welche Rechte ihnen zustehen.

Sind unverschuldet Anschlüsse bei einer Reise mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln verpasst, müssen den Beförderten nach ihrer Wahl anderweitige Beförderungen zu vergleichbaren Bedingungen oder eine Rückerstattung der gezahlten Entgelte zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört nach Überzeugung des AvD auch kostenlose Verpflegung und Unterbringung auf der Route, wenn sich die Weiterfahrt ohne eigenes Zutun verzögert.
Nach Annullierung gebuchten Fahrten ist nach Auffassung des AvD jedem Reisenden mindestens der gesamte Preis für die Teilstrecke zu erstatten. Wird etwa ein Anschlussflug oder ein gebuchter Zug verpasst, sieht der AvD eine Entschädigung in Höhe von 75 % des Gesamtpreises als gerechtfertigt an. Verantwortlich für Reiseleistungen und eventuelle Entschädigungen sind dabei die jeweiligen Beförderer aber auch Vermittler.

Der AvD will durch die Änderungen der europäischen Vorschriften die Rechte der Passagiere gestärkt und das Schutzniveau für alle Verkehrsmittel erhöht sehen.

Pressemitteilungen rund ums Verkehrsrecht

AvD Pressemelung - Ein Frau feiert dank der AvD Tipps ein entspanntes Fasching.

06 Feb 2024 - 4min. Lesezeit

AvD gibt Fasching-Tipps

Der AvD gibt Autofahrern Hinweise und Tipps, was sie an diesen Tagen besonders beachten sollten.
AvD Pressemeldung - AvD auf dem 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar

12 Jan 2024 - 10min. Lesezeit

AvD auf dem 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar

In Arbeitskreisen (AK) diskutieren Experten aktuelle Fachthemen aus allen Bereichen des Verkehrsrechts.
AvD Pressemeldung - AvD Podiumsdiskussion zur Frankfurter Verkehrspolitik

15 Nov 2023 - 3min. Lesezeit

AvD veranstaltet Podiumsdiskussion zur Frankfurter Verkehrspolitik

Unter dem Titel „Mit dem Fahrrad durch den Grüneburgweg – Wie sieht das Frankfurt von morgen aus?“ wird über Sinn und Zweck der eingeleiteten Maßnahmen debattiert.

Welche Mitgliedschaft passt am besten zu mir?

icon-money
Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
icon-shield
Umfassender Schutz im Straßenverkehr
icon-lightning
Jetzt schnell und einfach wechseln!
Seitenanfang